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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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oft ihr Leben willig für das Heil, für dasWohl Anderer hingeben?

Man sollte denken, so wie der Staatweltliche Gesellschaften im Staate erlau-ben kann, so könne auch die Kirche geist-liche Gesellschaften in der Kirche erlauben.

Ein anderes sehr wirksames Mittel zurErhaltung und Nahrung des rechten Geistesin den Geistlichen sind die jährlich ein- oderzweimal abzuhaltenden Diöccsan - Synodenund die Provinzial-Concilien; hier also müß-ten die Bischöfe ebenfalls und so freie Hän-de haben, wie die Apostel; denn die dama-ligen Landesherren hatten in Beziehung aufdie Kirche eben die Rechte, welche unserejetzigen Landesherren in dieser Beziehung ha-ben, und die Apostel hatten eben die, jenenRechten entsprechende Verpflichtungen gegendie Staatsgewalt, welche unsere jetzigen Bi-schöfe haben. Es findet sich aber keine Spur,daß die Apostel die Pflicht, sich einer Be-schränkung ihrer Freiheit in der fraglichenBeziehung zu unterwerfen, anerkannt hätten,

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