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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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mend, die sich den erwähnten geistlichen Ue-bungen widmen wollen, und diese Uebungenleitend.

Wenn nun aber um dergleichen Znstitutezu errichten der Bischof nicht freie Händehaben, vielleicht sogar gehindert würde, sokönnte er ausser Stande sein, das beste Mit-tel zur Erhaltung und Nährung des rechtenGeistes in den Geistlichen, und zur Bekeh-rung schlechter Geistlichen anzuwenden. Dasliehe sich doch mit der Selbstständigkeit derKirche nicht reimen. Aber sollten auch wohlauf irgend eine Weise Jene Recht haben, wel-che fürchten, daß der Staat dadurch gefähr-det werde, daß 10, 20, 30 Personen zu-sammen in einem Hause, nach einer be-stimmten Tagcs-Ordnung, nach einer bestimm-ten Regel, unter der Leitung Eines aus ih-nen, dem sie, als ihrem Obern, um Gotteswillen gehorchen, leben, und theils zu ihrereigenen Vervollkommnung vermittelst gottes-dienstlicher Uebungen, theils zum Wohle An-derer, die Zeit und ihre Kräfte verwenden,