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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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jeden Akt der Kirchen-Gewalt, der Episcopal-Gewalt gar mißtrauisch bewachen, beaufsichtigen,controlliren wollte; wo somit das Streben derStaatsgewalt, die Kirche in die Unmöglichkeit,den Staat zu beschädigen, zu versetzen, nichtverkannt werden könnte, wobei, nebst demdarüber schon Gesagten, noch zu bemerken ist,daß die Möglichkeit, Gutes zu thun, zu nutzen,als eouclitio «ine »<i», so wie wirMenschen nun einmal beschaffen sind, dieMöglichkeit, Böses zu thun, zu schaden vor-aussetzet; mithin der Staat, wo er sich, wieeben gesagt, gegen die Kirche benehmen würde,der Kirche die Hände binden würde, so daßsie, mit dem möglichst besten Willen, auchzum Frommen des Staats wenig würde wir-ken können.

Was noch über die Ausübungsweise des^luri« enveiicli zu sagen ist, wird, wo dasVlneet wird besprochen werden, bemerketwerden.