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tens der Regenten gegeben werden;welche die Regenten umändern, aufheben kön-nen; von weltlichen Regenten gegeben,können sie nur weltliche, nur zum Berei-che der weltlichen Regierung gehörendeAngelegenheiten betreffen; solchen Gesetzenentsprechen Seitens der Kirche keine Ver-bindlichkeiten; sie können über das Verfahrender Kirchen-Obern, als solche, das Heissetin kirchlichen Angelegenheiten,nichts Bin-dendes bestimmen, indem hier die Kirchen-Gesetze die Norm sind.
Ich muß nun auch angeben, was ich un-ter Unabhängigkeit und Selbstständigkeit einerGesellschaft verstehe; oder was, meiner Ue-berzeugung nach, dazu gehöret, damit maneine Gesellschaft eine unabhängige und selbst-ständige nennen könne.
Eine Gesellschaft ist dann, und nur dannunabhängig und selbstständig, wenn sie, ohneGenehmigung irgend einer, ausser ihr sich
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