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1 (1910) Die Immatrikulationen von 1544 - 1656
Entstehung
Seite
CXXII
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Einleitung.

Teilnahme an den Disputationen und Deklamationen nicht ausge-reicht hätten, dann habe man den Unterricht hei den Magistern oderin den Bursen genommen. Ich habe mich gegen EiüenburgsAnsicht schon an anderer Stelle ausgesprochen. 1 ) Tatsächlichwurde, wie ich oben gezeigt habe, 2 ) in Königsberg schon am Ende des16. Jahrhunderts, noch mehr im 17. Jahrhundert, seit Wegfall desmit der Universität verbundenen Pädagogiums, zwischen Uni-versität und Lateinschule, was den Unterricht anbetrifft, viel schär-fer unterschieden, als Eulenburg annimmt. Feststehender Brauchwurde, dass viele Schüler der Latein- oder Trivialschulen Königs-bergs, wie des Herzogtums und des polnischen Preussens, sich bei derUniversität deponieren oder nach vorausgegangener Deposition gegenein blosses Gehorsamsversprechen inskribieren liessen. Diese Hon-iurati waren zumeist nicht Studierende in unserm Sinn. Sie hörten keineakademischen Vorlesungen, lebten zum Teil gar nicht in Königsberg.Kur ein Teil dieser Non-iurati, der sich für das akademische Studiumentschied, kam später, nachdem er ein Testimonium des Schulrektorserhalten hatte, an die Hochschule und erhielt die Erneuerung desfrüher durch die Inskription erworbenen Bürgerrechtes. Er trat da-mit unter die Studierenden ein, oder wie es oft heisst:es öffneten sichihm nun die Pforten der Hörsäle oder auch:er kam um Vorlesungenzu hören. Es steht fest, dass von den Schulen auch solche zur Uni-versität kamen, die ohne das 17. Jahr erreicht zu haben, also gegenein blosses Gehorsamsversprechen, weil sie einen Ausweis über ge-nügende Kenntnisse mitbrachten, ihre Studien beginnen konnten.Ihre Zahl ist nicht mit Sicherheit zu bestimmen. Gross war sie sicher-lich nicht. Aus den genauen Aufzeichnungen einzelner Rektorengeht hervor, dass die als Kon-iurati Inskribierten zum grössten Teilewieder in die Trivialschule zurückkehrten. Selbst Iurati haben denUnterricht der Trivialschulen weitergenossen. Leider sind die Auf-zeichnungen der Rektoren hinsichtlich der Non-iurati, die in dieLateinschule zurückkehrten, und derer, die den Vorlesungen folgten,selten vollständig, so dass wir auch hier nicht zu Zahlen kommen, diefür eine Statistik eine sichere Grundlage abgeben.

Endlich sei noch darauf hingewiesen, dass das akademischeBürgerrechtin absentia erworben werden konnte, 3 ) und dass, wieviele Beispiele in der Matrikel zeigen, Inskribierte unmittelbar nach

1) In der Vorrede zur Jüngeren Matrikel der Universität Leipzig (Leipzig1909) I S. LY.

2) S. S. LXII ff., S. LXXV ff.

3) Vgl. S. LIII.