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1 (1910) Die Immatrikulationen von 1544 - 1656
Entstehung
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Einleitung.

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Schwermut durch einen Schrotschuss in den Kopf getötet habe, dasser aberrespectabili in loco separato collegii veteris prope portam' 1beerdigt worden sei. Zu dem am 9. Dezember 1732 inskribiertenEwald Christian a Kleist, nobilis Pomeranus, hat eine spätere Handhinzugefugt:Der Dichter des Frühlings, zu dem am 13. April 1753eingetragenen Anton Wilhelm de LEstoqv, Cella Hannoveranus:Der Preussische Feldherr in der Schlacht von Pr. Eylau.

IV. Die Bescheinigung der Immatrikulation. Über dieEinzeichnung in die Matrikel oder das Album der Universitätwurde von jeher dem neuen Mitglied der gelehrten Korporationeine Urkunde ausgehändigt, einSignum, später auchTestimoniummatriculae oderMatricula genannt. Seitdem die Deposition zueiner amtlich anerkannten Universitätseinrichtung geworden war unddie Bestimmung galt, dass, wer die Inskription an einer Universitätnachsuchte, an dieser oder an einer anderen deponiert sein musste,wurde auch einSignum depositionis oderSignum initiationisausgestellt, das bei der Immatrikulation regelmässig verlangt wurde.Wer das Depositionszeugnis nicht bei sich hatte, musste es inner-halb einer kurzen Frist nachzuliefern versprechen. So heisst es z. B.im S. 1658 (Kr. 27) bei Joh. Krintzius, Oldesloa-Holsatus:infrasex Septimanarum spatium testimonium Depositionis, quod Lubecaereliquit, exhibere iussus, in demselben Semester bei mehreren Stu-denten (Nr. 8588):infra mensis spatium exhibere iussi testimoni-um Depositionis, quod in patria reliquerant.

Mit dem Wegfall der Deposition verschwand natürlich auch dasDepositionszeugnis. Da an die Stelle jener veralteten Aufnahme-förmlichkeit eine Prüfung durch den Dekan der PhilosophischenFakultät getreten war, so hatte dieser Dekan, dem für seine Tätigkeitdie alte Depositionsgebühr zufiel, und der alle, die zum ersten Malean einer Universität inskribiert wurden, in die sogenannte Initia-tionsmatrikel einzutragen hatte, diesen ein Zeugnis auszustellen. Eswar dasSignum initiationis oderSignum philosophicum. Dochwurde daneben für dieses Zeugnis trotz der völligen Yeränderung derBedeutung bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts auch gelegentlichdie BezeichnungSignum depositionis gebraucht. Auf Grund diesesZeugnisses erst wurden die Initiati in die Rektormatrikel eingetragen.Wer bereits an einer anderen Universität inskribiert gewesen war,fand ohne weiteres airf Grund des von jener ausgestellten ZeugnissesAufnahme in diese Matrikel. In der Regel erfolgte wohl die Ein-tragung in die Rektormatrikel unmittelbar nach der Initiation, und

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