CXVI
Einleitung.
wenn auch zwischen IniLiation und Immatrikulation mehrere Tagevergangen waren, so hielt man es nicht für nötig, dies besonders zuvermerken. Gelegentlich findet sich aber doch hinter dem Inskrip-tionstag und dem Hamen des Inskribierten noch ein zweites Datum.So heisst es nach dem am 21. August 1728 inskribierten Math. Phil.Yorhoff, Darckheimensis Prussus: „die 14. Sept.“ und nach dem am26. September 1728 inskribierten Hnr. Ephraim Rück: ,,d. 19. Sept.“Das zweite Datum folgt in dem einen Fall dem Inskriptionstermin,in dem anderen geht es ihm voraus. Es erklärt sich dies offenbardadurch, dass Yorhoff schon am 21. August das Initiationszeugnisnahm, aber erst am 14. September zur Vereidigung und Eintragungm die Rektoratsmatrikel gelangte. Die Zeit, die zwischen beidenVorgängen verflossen war, erschien dem Rektor so erheblich, dass erihrer ausdrücklich gedachte. Bei Rück lag die Sache anders. Er waram 19. September in die Initiationsmatrikel eingetragen worden undhätte auch an diesem Tage in der Rektormatrikel vermerkt werdenmüssen. Aus irgendwelchem Grunde schrieb ihn aber der Rektorerst am 26. September ein. Daher tat er in dem Zusatze zur Eintra-gung der früher erfolgten Initiation Erwähnung. Dass der voraus-gehende Initiationstermin dem Datum der Eintragung in die Rektor-matrikel und dem Hamen des Inskribierten nachgesetzt wird, ist auchsonst häufig der Fall. Im W. 1795 findet sich z. B. hinter dem am25. Hovember inskribierten Gottlieb Sam. Engelbrecht vermerkt:„datum signum depositionis die 10. Septembris“, und hinter dem am3. Dezember inskribierten Ern. Christ. Wolfframm: „signum depo-sitionis 27. Hovembris“. Regel war aber wohl, dass der Inskribiertedas Initiationszeugnis und die Matrikel unter demselben Tage, demder Initiation, ausgestellt erhielt.
Gelegentlich kam es auch vor, dass ein Inskribierter das Tnitia-tionszeugnis erwarb und damit die Eintragung in die Matrikel er-langte, seine Matrikel aber vom Rektor nicht erbat. So hatte Carol.Mayer schon am 29. »September 1803 vom Dekan Schultz das Signumdepositionis erhalten, holte aber erst am 14. Mai 1804 seine Matrikelvom Rektor und gelangte nun zur Eintragung. Wie es auch sonsthäufig geschah, war die Deposition gar nicht in die Matrikel einge-tragen worden. Der Grund, warum das Immatrikulationszeugnisnicht immer rechtzeitig abgeholt wurde, lag offenbar in dem Um-stand, dass es nur gegen Erlegung der Gebühren ausgehändigt wer-den durfte, diese aber dem Inskribierten nicht immer zu Gebotestanden. Der »Student Ernst August Walther aus Glogau war z. B.