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1 (1910) Die Immatrikulationen von 1544 - 1656
Entstehung
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Einleitung.

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die Studenten sich sehr säumig bewiesen, wurde ihnen im Falle desUngehorsams mit strengen Strafen gedroht. AVer sich nicht rechtzei-tig einstellte, hatte einen Goldgulden Strafe zu zahlen. AVer über-haupt nicht kam, sollte als airsgeschieden angesehen werden. 1 ) Da-mit war festgestellt, wer als Studierender zu betrachten war, warman in Königsberg glücklich zur Anlage eines Personalverzeich-nisses nach der Art von heutzutage gelangt. Diese A^erzeichnisseder Studierenden sind, wenn auch mit Lücken, im Geheimen Staats-archiv in Berlin erhalten. Da sie im Gegensatz zu den Matrikelnnur die Studenten, nicht aber alle Inhaber des akademischen Bür-gerrechts verzeichnen, so erhält man erst mit ihnen ein zuverlässi-ges Material für die Statistik der Universität.

Ausser den gelegentlichen Mitteilungen über Relegationen oderüber Verzicht auf die Universitätsprivilegien finden sich noch an-dere Nachträge. Häufig ist in der ersten Zeit bei denen, die einenachträgliche Zahlung in Aussicht stellten, hinzugefügt worden,dass sie jene in einem späteren Rektorate geleistet haben. Fernerhat man auch anfangs bei manchem, der als minderjährig inskribiertwurde, den A^ermerk über die nachträgliche A^ereidigung hinzu-gesetzt.

Auch hat man, wenn ein Inskribierter später zu hohen Ehrengelangte oder durch seine Schicksale Aufsehen erregt hatte, dies imAnschluss an seine Eintragung angemerkt. So heisst es zu dem imAV.1580 (Nr. 2) inskribierten ChristoferusOsterodus, Goslariensis:postea.Photiniarum Antesignanus factus, zu dem im AV. 1612 (Nr. 45)inskribierten Daniel Beckerus, Dantiscanus:Anno 1624 in numerumProfessorum Medicinae adoptatus est. Anno 1635 officio Rectorisperfunctus est. Zu dem Namen des im AA r . 1574 (Nr. 32) eingetra-genen Joannes AVernerus, Osfeldensis, Diaconus aulicus, ist spätervermerkt worden:A^eneno suscepto propter futurum suppliciumperiit etc., zu dem des Christophorus Sprungius, Huxariensis AVest-phalus:Hic ao. 1620. 27. Augusti pestifera lue extinctus est etsumptibus Academiae in area collegii sepultus: qui ex patria ipsiusrepetendi sunt. Zu dem im S. 1656 (Nr. 11) eingetragenen PaulScheppein ist der Zusatz gemacht worden:occisus in duello a Poc-catio et secundum Edicti perpetui tenorem in platea sepultus, bei demim AV. 1753 (Nr. 3) inskribierten Mich. Pawlowicz, Slusensis Polou.,wird nachträglich berichtet, dass er sich am 3. Februar 1754 aus-

1) Erlass des Rektors und Senates vom 2. Mai 1720 u. vom 10. Mai 1722.Geh. Staatsarchiv in Berlin, Rep. 7, 187 vol. II.