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1 (1910) Die Immatrikulationen von 1544 - 1656
Entstehung
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CXI
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Einleitung.

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vorgekommen, dass die Gebühr für die Pedelle von den unentgeltlichInskribierten selbst bezahlt wurde. So heisst es z. B. von AdamusStella im S. 1587 (Nr. 4):Et quia pauper, petivit sibi remittiinscriptionis pecuniam, numeravit tamen, quod pedellis debetur,6 ß, also 2 Groschen.

Eie nicht unbeträchtlichen Summen, die die Inskription fürden Rektor und den Universitätsfiskus ergab, haben zu dem Unfugder Kinderinskriptionen wesentlich mit beigetragen.

18. Nachträge zu den Inskriptionsvermerke n.Die Universitätsmatrikel verzeichnet alle die, denen das akade-mische Bürgerrecht verliehen wurde, und gibt den Tag an, an demsie es erhielten, aber sie unterlässt die Angabe, wann sie es wiederverloren. Nur dann wird des Erlöschens des akademischen Bürger-rechts gedacht, wenn es durch Beschluss des akademischen Senatsdem Inskribierten abgesprochen wurde, oder wenn er freiwillig dar-auf verzichtete.

"Wurde ein Student wegen eines Vergehens mit Relegation oderExklusion bestraft, so wurde sein Name in der Matrikel gestrichenund die Strafverfügung häufig daneben angemerkt, doch finden sichgelegentlich auch Beschlüsse über Relegationen am Ende des Se-mesters angegeben, in dem sie gefasst wurden. Ungehorsam gegendie Universitätsbehörden, Gewalttaten, leichtsinniger Lebenswan-del, Diebstahl haben in der überwiegenden Menge der Fälle dieVeranlassung gegeben, dass die Relegation auf kürzere odef län-gere Zeit, bei besonders schweren Vergehen auchin perpetuumverhängt wurde. Hervorgehoben werden mag, dass im W. 1635nicht weniger als sechs Studierende auf drei Jahre und einer aufsieben Jahre wegen Schoristerei oder Pennalismus von der Univer-sität verwiesen wurden.

Gestrichen wurde ferner wer sich in die Matrikel hatte eintra-gen lassen, nicht um zu studieren, sondern um in gerichtlichen An-gelegenheiten sich die A^orteile der Universitätsprivilegien zu ver-schaffen. 1 ) Dann wurden auch in der Matrikel die Namen dererdurch Streichen gelöscht, die auf die Privilegien der HochschuleVerzicht leisteten. 2 )

1) Statuten von 1554 bei Arnoldt a. a. 0. I. Beylagen S. 158.

2) Statuten von 1546 bei Arnoldt a. a. O. I. Beylagen S. 119 und Sta-tuten von 1554 das. I. S.' 158.