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1 (1910) Die Immatrikulationen von 1544 - 1656
Entstehung
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CIX
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Einleitung.

CIX

Bidermann aus Königsberg, der Sohn eines reichen Bürgers, hatteanstatt eines Talers ihm nur einen Yierteltaler anzubieten gewagt.Quem respuebam, lugt er hinzu. Lieber verzichtete er auf jedeGebühr.

Schon gegen Ende des 17. Jahrhunderts nehmen, wie wirsahen, die Unterschiede in den einzelnen Zahlungen erheblich ab,Im 18. Jahrhundert haben sich feste Sätze herausgebildet. Diekurze Statistik über die Inskribierten, die sich seit S. 1794 erstvereinzelt, dann regelmässig am Ende einer jeden Semestereintra-gung findet, unterscheidet regelmässig Grafen, Adelige, Juden,Künstler oder Nicht-Studenten undGratuiti, also ohne EntgeltInskribierte, von den andern Studenten. Die Grafen, Adeligen undJuden zahlten jedenfalls eine erhöhte, dieKünstler eine gerin-gere Summe. Nach der Gebührenordnung von 1809 gaben dieGrafen das dreifache, Adelige und Juden das zweifache der ge-wöhnlichen Inskriptionsgebühr von 10 flor. 15 gr., während dieKünstler 1 flor. 21 gr. weniger zu zahlen hatten. Aus den sta-tistischen Zusammenstellungen geht weiter hervor, dass jeder, derschon einmal in Königsberg oder an einer andern Universität in-skribiert gewesen war, nur die Hälfte der Gebühr zu entrichtenhatte, und diese Vergünstigung wurde selbst denen zuteil, die dasConsilium abeundi erhalten hatten, aber wieder zu Gnaden aufge-nommen worden waren, wie dem Friedrich Eduard Klein, der am19. Juli 1816 als Landwehrleutnant (locumtenens apud milites de-fendendi soli) an die Universität zurückkehrte, um Theologie zustudieren. Wer dagegen nicht zur rechten Zeit das akademischeBürgerrecht nachsuchte, hatte die doppelte Gebühr zu erlegen.

Die Gebühr entrichtete in der Regel der Immatrikulierteselbst. Bis Ende des 17. Jahrhunderts kommt es aber auch vor,dass ein anderer für ihn zahlte. So zahlte im S. 1618 der Mag.Petrus Mauritius für mehrere Inskribierte (Nr. 191194) die Ge-bühr und im S. 1646 gab der Diakonus Klemens Klein für jedenseiner drei Söhne (Nr. 9193) 2 Mk. In allen solchen Fällenhandelte es sich um Kinder, deren Namen in die Matrikel einge-tragen wurden. Seit Anfang des 17. Jahrhunderts findet sich amSchlüsse der Semestereintragungen in der Regel die Gesamtsummeder Einnahmen aus den Inskriptionsgebühren angegeben. Aus denstatistischen Angaben, wie sie häufig seit dem Ende des 18. Jahr-hunderts erscheinen, kann man, sobald man die Gebührenordnungdes Jahres 1809 zugrunde zu legen vermag, die Gesamtsumme