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1 (1910) Die Immatrikulationen von 1544 - 1656
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Einleitung.

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Naturalabgaben sind bei der Inskription anfangs vorgekom-men, aber verhältnismässig selten. Der als erster im AV. 1557inskribierte Mag. Joh. Funccius, Pfarrer der Altstädter Kirche, be-wirtete den akademischen Senat mit einem reichlichen Mahle.Caspar Pantzer überreichte im AV. 1596 (Nr. 24) anstatt der In-skriptionsgebühr einen Marzipanad convivium rectorale. Einensolchen spendete auch der Löbenicliter Apotheker AVolfgangSchorus im S. 1597 (Nr. 94) zum Rectorschmause. Im S. 1628(Nr. 45) fand sich Christoph Breyer aus AVidminnen mit zweiKapaunen ab, die nach einem Zusatze vom Rektor verspeist wur-den. Der A^ater der Brüder Rappe, die im S. 1644 (Nr. 120121)immatrikuliert wurden, verliiess eine Tonne Bier zu geben. An-dreas Fischer aus Preussisch Holland, der im S. 1647 (Nr. 55) dasakademische Bürgerrecht erhielt, versprach als Ersatz der Gebülireine halbe Tonne Äpfel. Der Rektor nahm das für eine mittel-alterliche Universität ungewöhnliche A^ersprechen an. In der Ma-trikel vermerkte er, dass sein Nachfolger im Herbst die Äpfel fürsich verlangen solle.

Im übrigen wurde anfangs in der Regel in polnischen Groschengezahlt, seit Sommersemester 1584 auch in Mark zu 20 Groschen,der Groschen zu 12 Pfennig (S), oder in Schillingen (ß), von denen3 auf den Groschen gingen. Seit dem Sommersemester 1610 wurdedie Rechnung nach Mark und Groschen zur Regel. Als eine Klein-münze erscheinen gelegentlich, wie im AV. 1618, die sogenanntenPülchen (pel., polig.), die den AVert von % Gr. hatten.

Nicht immer wurde in der Landesmünze gezahlt. AndereGeldsorten kamen daneben zur Verwendung, die der Rektor, so wieer sie erhielt, einfach als empfangen in die Matrikel eintrug oderder leichteren Zusammenzählung wegen zugleich in die Landes-münze umrechnete.

Danach galt 1 Taler, Imperialis oder .Toachimicus, im AV. 1567:33, im S. 1582 und S. 1589: 35, im AV. 1598: 36, im AV. 1617: 47,im AV. 1619: 62, im S. 1620: 58, im S. 1623: 80, im AV. 1623: 75,im AV. 1625: 90 Groschen oder 4% Mark. Den letztgenanntenWert hat dann der Taler, soweit die Angaben der Matrikel reichen,behalten.

Ein Löwentaler hatte im AV. 1627 den AVert von 3 Mk. 3 Gr.oder 63 Gr., im AV. 1631 von 3 Mk. 15 Gr. oder 75 Gr. Der un-garische Goldgulden wurde im AV. 1574 mit 54, im S. 1584 mit 56,im S. 1616 mit 72, im S. 1618 mit 78, im S. 1623 mit 140, im S.