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Einleitung.
scliaft am 13. August 1622 sie auf das doppelte heraufzusetzen. 1 )Später haben dann weitere Erhöhungen stattgefunden.
Schon in dem dritten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts erscheinthäufig eine Gebühr von 4 Mk. 10 Gr. oder 1 Taler für Vermögen-dere und von 2 Mk. 5 Gr. oder Ah Taler für Ärmere.
Die Matrikel diente dem Rektor ursprünglich auch bei derRechnungslegung als Beleg für die eingegangenen Beträge. Alsspäter die Gebühren sich immer gleichmässiger gestalteten, auchfür die Abrechnung besondere Bücher angelegt wurden, erschienes überflüssig, die eingegangenen Gebühren in der Matrikel zuvermerken. Der Rektor Georg Loth liess sie im S. 1663 zuerst weg.Wohl folgten seine nächsten Nachfolger diesem Beispiele nicht.Seit dem AV. 1665 kam aber die Rubrik der Gebühr ganz in AVeg-fall und begnügte man sich, nur die Armen, die nichts bezahlthatten, und die unentgeltlich Inskribierten als solche kenntlich zumachen. Die allmähliche weitere Erhöhung der Inskriptionsge-bühr kann daher hier nicht verfolgt werden. Sie vollzog sichvermutlich derart, dass man neben der Inskriptionsgebühr ur-sprünglich noch freiwillige oder halb freiwillige Abgaben für be-sondere Zwecke, wie für die Armenkasse, die Bibliothek, diePedelle, für die Subsellien forderte und im weitern Fortgängediese Abgaben in feste Gebühren verwandelte. Erst aus demJahre 1809 weist die Matrikel eine Gebührenordnung wieder auf.Sie ist im zweiten Bande, unmittelbar nach dem A^orsatzblatte ein-geklebt worden 2 ) und lautet folgendermassen:
1) Corpus constitutionum Prutenicarum, herausgeg. von Grube (Königs-
berg 1721) I 274.
2) Sielie S. XXII dieser Einleitung.
Prorector
Aerarium
Pau-
perum
Se-
cre-
tarius
Biblio-
theca
Academ.
Ministe-
riales
Sub-
sellia
Extra-
ordi-
narium
Summa
Bürgerliche
4 fl. 6 gr.
45 gr.
30 gr.
18 gr.
45 gr.
6 gr.
45 gr.
10 fl. 15 gr.
Adeliche . .
8 fl. 12 gr.
3 fl.
2 fl.
1 fl. 6 gr.
3 fl.
12 gr.
3 fl.
21 fl.
Gräfliche .
12 fl. 18 gr.
4 fl. 15 gr.
3 fl.
2fl.l2gr.
4fl.l5gr.
18 gr.
4 fl. 15 gr.
31 fl. 15 gr.
Jüdische . .
Künstler
Apotheker
8 fl. 12 gr.
3 fl.
2 fl.
1 fl. 6 gr.
3 fl.
12 gr.
3 fl.
21 fl.
Buch-
händler
usw.
4 fl. 6 gr.
45 gr.
30 gr.
18 gr.
45 gr.
nichts
nichts
8 fl. 24 gr.
P. M. Vorstehende Erhöhung der Immatriculations-Gebühren ist im Jahre 1809beliebt worden.