xc
Einleitung.
Semesters 1805: „Inter hos sunt 2 comites, 7 nobiles, 31 studiosi.19 non Studiosi et 1 nobilis non studiosus“.
Die bei weitem grössere Menge der Inskribierten bilden jedoelidie eigentlichen Studierenden, die sich dem Studium in einer dervier Fakultäten widmeten oder dereinst widmen wollten. Dasatzungsgemäss die Dekane der vier Fakultäten Verzeichnisse derihren Fakultäten angeliörigen Studierenden zu führen gehaltenwaren, 1 ) so lag es nahe, dass man in der Rektormatrikel dieAngabe des Studiums unterliess. Es bildet daher in dem erstenJahrhundert der Universität immer eine Ausnahme, wenn desStudiums gedacht wird. Öfter erwähnt wird es im Winter-semester 1648 und in der Folge gelegentlich. In der ersten Zeitscheint man namentlich dann ein Angabe für notwendig ge-halten zu haben, wenn das Studium aus dem Rahmen derFakultätsstudien herausfiel. So erklären sich offenbar Einträgewie W. 1615 (Nr. 15): „Martinus Lauterbach, studiosus optices etgeometriae inter cives Reipublicae literariae ex Decreto senatusamplissimi receptus est“ und W. 1640 (Nr. 22): „Job. Stephan. Ritt-angel, linguarum orientalium cultor“, ferner die Zusätze studiosusoder cultor chirurgiae oder pharmaciae, doch ist auch gelegentlichein Inskribierter als studiosus theol. oder iur. oder med. bezeichnetworden, so dass also von einem feststehenden Brauche nicht dieRede sein kann.
Anders wurde dies, seitdem im 18. Jahrhundert die Regierungdie Zulassung der Einheimischen zum Studium von einem Schul-abgangszeugnis und einer Prüfung bei dem Dekan der Philosophi-schen oder auch der Theologischen Fakultät abhängig machte. Daman Ausländer auch fernerhin ohne Abgangszeugnis zuliess und auchbei solchen Inländern, die auf Benefizien verzichteten, nicht denNachweis der sonst üblichen, für den Besuch der Universität not-wendigen Vorkenntnisse verlangte, so bildete sich in der Folge einUnterschied zwischen vollberechtigten Studierenden und Hörernheraus. Es lag daher nahe, fortan die Studenten nach ihren Fakul-tätsstudien zu bezeichnen. Wir finden daher auch seit dem Som-mersemester 1737 die Angabe des Studiums häufiger. Regel-mässiger wird sie aber erst seit 1771, bis sie dann im 19. Jahr-hundert zur stehenden Rubrik wurde.
Da die Philosophische Fakultät ursprünglich nur ein Durch-gangsstadium zu einer der oberen Fakultäten gebildet hatte, weil
El Arnoldt a. a. 0. I. Beylagen S. 166, 218, 244, 280.