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1 (1910) Die Immatrikulationen von 1544 - 1656
Entstehung
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LXXXVIII
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Einleitung.

gäbe des Geburtsortes verlangte, begnügte man sieh, wie wir schon,sahen, bei den Adligen meist mit der des Landes.

Nicht unerheblich war die Zahl derer, die, ohne Vorlesungenzu hören, die Eintragung in die Matrikel nachsuchten, um der Pri-vilegien der Hochschule teilhaftig zu werden. Hierzu gehörten inerster Linie alle akademischen Lehrer und alle Universitätsbeam-ten, die satzungsgemäss immatrikuliert sein mussten. Ihnenschlossen sich seit dem 18. Jahrhundert die Lehrer der französi-schen, italienischen und englischen Sprache, die Heit-, Fecht- undTanzlehrer, Rechen- und Schreibmeister (mag. rei equariae, mag.artis arma tractandi, artis gladiatoriae mag., mag. saltatorum oderartis saltatoriae, oder artis saltatoriae periti, elegantioris graphidisaeque ac callographiae periti) an, die an der Universität unterrichte-ten und sich dem Gerichtsstand der Hochschule unterwarfen.

Hierzu kamen zahlreiche Staats- und städtische Beamte,Geistliche, Rechtsanwälte und Notare, Ärzte, Chirurgen, Apothekerund Lehrer an öffentlichen Schulen, Privatlehrer oder Informatorenvermögender Studenten, kurz die Angehörigen gelehrter Berufe,für die der Erwerb der Universitätsprivilegien von A^orteil seinkonnte.

Zugelassen waren ferner zur Inskription, zumal seit dem Endedes 18. Jahrhunderts, Musiker (musici, organistae, artis musicaecultores, artis organicae cultores), Kunstmaler (artis picturae libe-ralis cultores, picturae elegantioris studentes), Bildhauer (artisstatuariae cultores, statuarii), Siegel- und AVappenschneider (artisproplasticae et cliaglyphicae studiosi, insignium ac sigillorum sculp-tores et artifices, pugillarum artifices), Maler und Kupferstecher(artis pictoriae et sculptoriae cupri cultores), Juweliere. Es han-delte sich dabei immer um solche Persönlichkeiten, die in ihremBerufe eine künstlerische Bildung erhalten hatten. So wird vondem Musikus Johann Friedrich AVitt, der am 9. Mai 1804 inskri-biert wurde, gesagt, dass er neun Jahre lang im Regiment Brün-neck Hautboist gewesen sei. Der am 10. November 1792 imma-trikulierte Aaron Michelson, Regiomontanus Borussus, gente Ju-daeus, artis picturae liberalis cultor, brachte ein Zeugnis desartisperiti Springeri, das er auf Grund eines Bildes erworben hatte, bei.Erst daraufhin wurde er inskribiert. Und von dem am 21. Dezem-ber 1792 inskribierten Iohannes Ludovicus Dultz, Dantiscanus,artis statuariae cultor, heisst es:qui Gedani artem hanc magistroEphraim Siegfr. Bryon didicit.