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1 (1910) Die Immatrikulationen von 1544 - 1656
Entstehung
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Einleitung.

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schicken, so würde er sie wohl aufnehmen. Am 6. Februar 1724sandte der Herzog ein Schriftstück ein, in dem beide Tetsch be-zeugten, dass sie freiwillig Dienste genommen hätten. Offenbarwaren sie durch Gewalt und durch die ihnen gemachte Aussicht aufBeförderung zu dieser Erklärung gezwungen worden. Von Seitendes Heeres war jedenfalls keine Abstellung der Zwangswerbungzu erwarten. Immer wieder richtete daher die Universitätsbehördean den König die Bittemittelst einer höchst eigenhändigen Ordrealles Ernstes anzubefehlen, dass Niemand weiter von denen Stu-diosis an die Soldatesque mit Gewalt genommen werden solle. 1 )Erst im Jahre 1733 erging ein königlicher Befehl zum Schutze derStudierenden. Als am 3. Juli 1733 die Universität über die Zu-nahme des Universitätsbesuches berichten konnte, glaubte sie dieUrsache hierfür in einer unlängst ergangenen königlichen Ordrefinden zu sollen,vermöge welcher binnen einem gantzen Jahrniemand von denen Studiosis mit Gewalt und wider seinen Willengeworben worden.' 2 ) Doch hatte sie nun wieder darüber Be-schwerde zu führen,dass den Kantonspflichtigen aus allen Orten,wo sie in Preussen gebürtig, von denen Regimentern Pässe aufge-drungen würden, dass also die Regimenter sie für sich in Anspruchnähmen. Sie bat daher den König, er möge die Verfügung treffen,dass niemand weiter .von den Studiosis die Pässe anzunehmenschuldig, selbige denjenigen, welchen sie zugeschicket, wieder ab-genommen und selbiges öffentlich bekannt gemacht werden solle.

Mit dem Tode Friedrich Wilhelms I. kamen die gewaltsamenWerbungen der Studierenden wieder in Wegfall.

Darauf zu achten hatte natürlich jeder Student, der von Hausaus kantonspflichtig war, dass er sein akademisches Bürgerrechtnicht verlor. So war der am 11. November 1773 inskribierte Con-stantinus Theophilus Kusch aus Königsbergunter die Soldaten ge-kommen, weil er nach einer mehr als zweijährigen Abwesenheitdas ius academicum nicht repetiret und also auch von der Academienicht geschützet werden können. Im Sommer 1778 konnte er demRektor seinen Abschied, den er vom Buddenbrockschen Regimenterhalten hatte, vorlegen. Daraufhin hatnach eingezogenem Gut-achten des Senats der Rektor kein Bedenken gefunden, ihn wieder-um auf sein Bitten unter die Academischen Bürger aufzunehmen.

1) Geh. Staatsarchiv in Berlin, Rep. 7, 187 vol. III Bl. 102.

2) Geh. Staatsarchiv in Berlin, Rep. 7, 187 vol. III Bl. 145.