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1 (1910) Die Immatrikulationen von 1544 - 1656
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Einleitung.

11. Militärverhältnisse. Wer immatrikuliertes Mit-glied der Universität war, war gegen die Aushebung zum Heeres-dienst geschützt, und war er im 18. Jahrhundert kantonspflichtigund bereits als Schüler einem Regiment zugeschrieben worden, sowurde er, sobald er seine akademischen Studien begann, in derRegel wohl freigelassen. Unter Friedrich Wilhelm I. sind aberdie Privilegien der Hochschule nicht immer in dieser Hinsicht be-achtet worden, zumal wenn es sich darum handelte, Studenten vonbesonders stattlichem Wüchse für das Heer zu gewinnen. LauteKlagen erhoben seit Beginn seiner Regierung der Rektor und derAkademische Senat über dieviolenten Werbungen der Königs-berger Regimenter und begründeten sie mit den Berichten einzel-ner Studenten, die von Soldaten und selbst von Offizieren aufoffener Strasse arretiert und in roher Weise, ja unter grausamenMisshandlungen, zur Annahme von Handgeld und zur Vereidigunggezwungen worden waren. 1 2 ) Wohl war die gewaltsame Wer-bung gesetzlich verboten, und wurden in einzelnen Fällen Stu-denten, die sich nach der Verhaftung beharrlich der Vereidi-gung widersetzt hatten, auf die Beschwerde der Universität hinwieder freigegeben, aber Friedrich Wilhelm erwies sich im all-gemeinen den Klagen gegenüber wenig entgegenkommend. Erpflegte sie an die Regimentskommandeure zu verweisen, vondenen die Studenten enrolliert worden waren, und sprach dieHoffnung aus:und werden selbige vorkommenden Umbstän-

den nach darunter gebührend zu remediren wissen. ') Dass abervon jenen nichts zu erreichen sei, war dem Rektor und dem Senatklar. Als sie sich im Jahre 1723 wegen der gewaltsamen Enrollie-rung der Brüder Tetsch an den Regimentschef, den Prinzen vonHolstein, wandten, erhielten sie am 26. Dezember 1723 die Ant-wort:Die Gebrüder Tetschen würde er behalten, weil sie garnicht Lust zum Studiren, vielmehr zum Soldatenleben hätten, wel-ches man sie nur fragen solte, und Händel gehabt. 3 ) Die Studiosisolten hübsch still seyn, wie Iliro Durchlaucht dem Rectori Aca-demiae durch einen Officier sagen lassen, wenn noch mehr StudiosiLust zum Soldatenleben hätten, solte die Academie sie nur zu ihm

1) Z. B. im Oktober 1716. Geh. Staatsarchiv in Berlin, Rep. 7, 18 t vol. I.

2) Berlin, d. 9. Juni 1731. Geh. Staatsarchiv in Berlin, Rep. 7. 187vol. III Blatt 102.

3) Geh. Staatsarchiv in Berlin, Generaldirector. Ostpreussen, Städte-sachen, Stadt Königsberg.