Einleitung.
LXXXIII
]n demselben Semester wurden mehrere andere Studierende unterder gleichen Bedingung in die Matrikel eingetragen. Sie hattenals Teilnehmer an den Freiheitskriegen sich nicht der Maturitäts-prüfung unterziehen können und wurden schon jetzt zu den Stir-dien zugelassen. Nach Ablegung der Prüfung wurden sie mit demZusatze „superato examine plene receptus“ in die Matrikel vonneuem eingetragen.
Wurde auf das Maturitätszeugnis Wert gelegt, so lag es naheauch der Note zu gedenken, die der Abiturient erhalten hatte, umso mehr, da sie bei der Bewerbung um Benefizien ausschlaggebendwar. Seit dem Wintersemester 1814 wird die Zensur des Maturi-tätszeugnisses sehr häufig angegeben. Um bei der Verteilung derBenefizien Berücksichtigung zu finden, haben in den folgenden.Jahren nicht selten solche Abiturienten, die mit der Zensur III ab-gegangen waren, sich nachträglich eine bessere Zensur erworben.Die bessere Note ist dann bei der ersten Eintragung hinzugefügtworden oder es ist eine völlig neue Eintragung erfolgt, die auf diefrühere verweist.
10. Der Stand des Vaters. Von Anfang an wurdebei einzelnen Inskribierten des Standes des Vaters gedacht, wenndieser ein Lehrer der Hochschule war oder in einem hohen welt-lichen oder geistlichen Amte stand. In einzelnen Fällen, wo essich um hohe Beamte handelte, wollte die Hochschule ihre Genug-tuung darüber ausdrücken, dass sie die Söhne unter ihre Mitgliederaufnehmen durfte, in den meisten aber, wo Professoren und Geist-liche die Väter waren, sollte die Angabe des Standes des Vatersdie Erklärung dafür geben, dass auf die Forderung einer In-skriptionsgebühr verzichtet worden war. Seit dem W. 1784 wirddes Standes des Vaters bei den Inskribierten häufiger gedacht, dochist diese Angabe nie zu einer stehenden Rubrik geworden.
Vereinzelt taucht auch seit dem W. 1784 eine Angabe überdas väterliche Vermögen auf. So heisst es im W. 1784 imterm23. Oktober bei Thomas Pollnau, Libenau ad Mevam Boruss.: „filiusliberi coloni, testimonium iudiciale adtulit, patrem 8106 thalerospossedisse“, im S. 1785 unterm 6. April bei Carolus Daniel Lafont,Regiomonte Boruss., filius pastoris: „qui patrimonio summam
6000 thal. excedente gaudet“. Offenbar handelt es sich dabei umAngaben, die gelegentlich einer Bewerbung um Benefizien gemachtworden waren.
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