Einleitung.
LXXVII
sehen Schule die Aufnahme in die Matrikel erlangt, waren aber nunaus der Schule entlassen worden. Am 12. Mai 1632 wurden dreijunge Leute deponiert, die zum Teil minderjährig waren. Sie wur-den nicht vereidigt, sondern gelobten lediglich Gehorsam und kehr-ten sofort in die Trivialschule nach Danzig zurück. Der Rektorsetzte zu der Eintragung die Worte hinzu: „Hi suo tempore, si re-versi fuerint, Academiae iuramento erunt obstringendi“. Am7. August 1637 wurde Christoph Samrn als minderjährig in die Ma-trikel eingetragen. Er war Schüler des Thorner Gymnasiums,kehrte an dieses zurück und wurde erst, als er sich zum Univer-sitätsstudium wieder in Königsberg einfand, am 13. Februar 1643,eidlich verpflichtet und von neuem inskribiert. Am 5. Oktober 1638trug der Rektor zwei Brüder von Wallenrod in die Matrikel ein. Siewaren bereits am 13. März 1631, also 7% Jahre zuvor, inskribiertworden, inzwischen in der Altstädter Schule gewesen und kamenjetzt „cum Rectoris testimonio instructi“ zur Universität. Im W. 1626wird bei Christoph Pambius (Kr. 1), der 1623 als minorennis inskri-biert worden war, bemerkt: „scholasticum ius repetiit cum initio suiingressus in Academica äxooaxi]Qia et simul iur“. Ähnlich heisstes bei Joh. Juppinus daselbst (Nr. 8): „ius scholasticum repetit, cumiam cum gratia ex triviali schola discesserit animumque induxeritin Academia vivere“ und bei Hieronymus Schultz daselbst (Nr. 14):„denuo Academiae nomen suum dedit sub exordium sui ad Acade-miae Musas ingressus, iur.“, im W. 1630 (Nr. 10) bei Joh. Justus, derschon 1626 deponiert worden war: „nunc vero cum honorifico testi-monio Löbnicensis Scholae Rectoris ad Academiam veniens nomensimul suum professus in Academicam matriculam inscriptus est“,in dem gleichen Semester bei Nr. 52—54 von drei mit Abgangs-zeugnis versehenen, früher deponierten Schülern, sie hätten wiederdie Inskription nachgesucht, „cum ipsis ianua aperiatur ad Acade-mica Sacraria“. Also meist schwur man erst dann, wenn man nachAbschluss der Schulstudien zur Universität kam. Doch nichtimmer war dies der Fall. Am 20. November 1638 wurden zehnSchüler des Ivneiphöfischen Gymnasiums, die bereits früher depo-niert worden waren, nunmehr aus der Schule mit einem Zeugnisdes Rektors der Trivialschule entlassen, durch Gehorsamsverspre-chen verpflichtet, leisteten aber nicht den Eid, da sie noch nichteidesmündig waren. Sie haben zum Teil erst später geschworenund sind dann zum dritten Male in die Matrikel eingetragen worden.Am 12. Juli 1639 gelangte Johannes Friedrich Thym aus Apfel-