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1 (1910) Die Immatrikulationen von 1544 - 1656
Entstehung
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Einleitung.

tion rühmte, die einzelnen Cerimonien erklärte und mit väterlichenMahnungen schloss. Danach reichte er jedem Kandidaten Salz zumkosten mit dem Hinweis, dass, wie das Salz ein jedes Ding vorVerderben und Fäulnis behüte und die beste Würze jeder Speisebilde, so auch das Wissen das einzige Heilmittel bilde, um derMenschen Sinn vor jedem Verderben durch das Laster zu bewahrenund zu befreien, und dass sie daher emsig nach Wissen trachtensollten. Auch begoss der Dekan das Haupt eines jeden Kandi-daten mit Wein zum Zeichen der Freude, denn, wie der Wein dasHerz der Menschen erfreue, so sollte auch jeder von ihnen derFreude teilhaftig werden, wenn er in Wahrheit und mit allenKräften der wahren Weisheit nachtrachte. Zum Schlüsse gelang-ten die Depositionszeugnisse zur Verteilung.

Wer sich der Cerimonie der Deposition unterworfen hatte,wurde alsdepositus bezeichnet, alsritu depositionis initiatus,ritu depositionis studiis initiatus et inscriptus,depositionis rituinitiatus minorennis,ritu depositionis civitati nostrae introduc-tus. Auch heisst es von ihm:cornua deposuit oder:ob aetatemneque stipulavit neque iuravit oder:actu depositionis studiis lite-rarum oblatus. Bei älteren, aber eidesunmündigen Inskribiertenwird meist des Gehorsamsversprechens gedacht:minorennes initiatiMusis Academicis promiserunt stipulata manu obedientiam,perritum depositionis Academicae Musis Academicis initiati, stipulatamanu debitam reverentiam et obedientiam, quia minorennes. Rectoripromiserunt,depositis cornibus, quia minorennes, stipulati,ritudepositionis initiati minorennes non iurarunt, interim pietati stu-dentes esse promiserunt manu presentata,initiati musis Aca-demicis porrecta dextra promiserunt obedientiam,ritu deposi-tionis initiati stipulati sunt,ritu depositionis initiatus noniuravit usw. Jedenfalls ist in Königsberg meist mit derDeposition die Abgabe des Gehorsamsversprechens verbunden ge-wesen oder folgte dieses der Deposition nach kurzer Zeit. Ausnah-men kommen vor. So wird Theodor Wolderus im W. 1636 (Xr. 77)alsrecens depositionis ritu initiatus minorennis inskribiert, hattesich also kurz vorher der Deposition unterworfen, war aberdamals nicht sofort eingeschrieben worden. Der A^ermerk überdas Gehorsamsversprechen wurde dabei übergangen. Im W. 1644(Xr. 83) wird AVolder von neuem eingezeichnet, und zwar mitdem Zusatz:anno 1637 ritu depositionis initiatus ac inscriptus,nunc ins scholasticum repetiit nondum iuratus. Ein Zeitunter-