Einleitung.
LXIII
Vorschule zur Universität bildete, oder Privatunterricht oder end-lich die städtischen oder auswärtigen Latein- oder Trivialschulen.
Das Pädagogium, dem ursprünglich eine höhere Aufgabe alsden gewöhnlichen Trivialschulen gestellt war, hatte, seitdem dieUniversität gegründet worden war, nur für diese die Vorbereitungzu geben, und unterschied sich von den andern Lateinschulen nurdadurch, dass es in engster Verbindung mit der PhilosophischenFakultät stand und seine Schüler sämtlich in die Universitäts-matrikel eingetragen waren und zugegen sein mussten, wenn dieVorschriften für die Studierenden verlesen wurden oder ein aka-demisches Begräbnis stattfand. 1 )
Ausdrücklich nehmen die älteren Universitätsstatuten von1546 auf die Einrichtungen des Pädagogiums Rücksicht. 2 ) Esheisst daselbst, dass die Inskribierten, die noch nicht imstandeseien, schwierigere Autoren zu verstehen, im Pädagogium unter-richtet werden sollten. Hier wurde in drei Klassen überwiegendaltsprachlicher Unterricht, Mittwochs und Sonntags auch solcher inReligion erteilt. In der mittleren und unteren Klasse war diePrügelstrafe erlaubt. Die Oberaufsicht über die Disziplin und denUnterricht stand dem Akademischen Senat und dem Rektor zu.Diese bestellten auch die Examinatoren, die jedes Semester dieSchüler bezeichneten, die reif genug erschienen, um sich den aka-demischen Studien zuzuwenden. An der Spitze der Anstalt standder Archipädagogus, der zugleich Professor in der PhilosophischenFakultät der Universität und im Besitze des Lehrstuhls der Gram-matik war.
Wenn die Schüler des Pädagogiums auch bei der Universitätinskribiert waren und an manchem von ihren Akten teilnahmen,wenn andererseits Mitglieder des Herzoglichen Alumnats, derenVorbildung zu wünschen übrig liess, angehalten wurden, Vorlesun-gen im Pädagogium anzuhören, mithin Studenten und Schüler desPädagogiums häufig mit einander in Verkehr traten, so wurdedoch zwischen ihnen ein erheblicher Unterschied gemacht. AlsStudenten im jetzigen Sinne des Wortes konnten die Schüler desPädagogiums nicht gelten, die erst nach erfolgter Prüfung zu denakademischen Studien zugelassen wurden. Als Vorbereitungsanstaltfür die Universität wurde das Pädagogium mit der Zeit überflüssig,
1) Arnoldt a. a. O. I 25.
2) De Lectionibus in Paedagogio proponendis bei Arnoldt I. BeylagenS 128.