Druckschrift 
1 (1910) Die Immatrikulationen von 1544 - 1656
Entstehung
Seite
LI
Einzelbild herunterladen
 

Einleitung.

LI

anderes Mitglied des Senates beigegeben werde. In der Regel batin einem solchen Falle der Vorgänger die Amtsgeschäfte über-nommen. Der erste fürstliche Rektor war der Erbprinz des Herzog-tums Preussen, Albrecht Friedrich, im S. 1567, für den der in derMatrikel nicht genannte Prorektor Matthias Stojus die Geschäfteführte. Ihm folgte der Freiherr Friedrich Truchsess von Wald-burg im W. 1579, der Herzog Christian von Braunschweig undLüneburg im W. 1581, der Freiherr Christoph von Ivittlitz im W.1611, der Freiherr Casimir von Güldenstern im S. 1624. Im W.1701 übernahm das Rektorat der Kronprinz Friedrich Wilhelmvon Preussen alsRector magnificentissimus. Seitdem hattesich das Oberhaupt der Universität mit dem Titel eines Pro-rektors zu begnügen. Es handelte sich dabei nicht um diealte Sitte, wonach das höchste Amt der Hochschule einemStudierenden aus hohem Adel übertragen wurde, sondern, dader Kronprinz fern von Königsberg weilte und die Über-tragung als eine dauernde gedacht war, um eine neue Ein-richtung, dazu geschaffen, die fördernde Fürsprache und den Schutzeines Mitgliedes des königlichen Hauses der Universität zu sichern.Als im W. 1712, unter dem Prorektorate Christian Walthers, derKronprinz durch den Tod seines Vaters auf den Thron berufenwurde, legte er die Würde des Rektors nieder. Beinahe ein Jahr-hundert verging, bis die Würde eines Rector magnificentissimuswieder an einen Prinzen des Herrscherhauses überging. Als in demdem unglücklichen Tilsiter Frieden folgenden Winter 1807/08 diekönigliche Familie von Memel, wohin sie sich vor den siegreichenfranzösischen Waffen hatte flüchten müssen, nach Königsberg über-gesiedelt war, wurden die nahen Beziehungen der alten preussischenHochschule zum Herrscherhause wieder hergestellt. Der jugend-liche Kronprinz Friedrich Wilhelm von Preussen übernahm dasRektorat der Universität und trug am 10. Februar 1808 seinenNamen in die Matrikel ein. In seiner Würde als Rector magnifi-centissimus hat er seinen Bruder Friedrich Wilhelm Ludwig, dennachmaligen Kaiser Wilhelm I., und seinen Vetter gleichen Na-mens in das Album der Universität eingezeichnet. Seitdem habenbis zu dem Jahre, mit dem die vorliegende Veröffentlichung ihrenAbschluss findet, Prorektoren an der Spitze der Hochschule ge-standen.

Bei dem Rektor oder Prorektor hatte sich jeder, der das aka-demische Bürgerrecht zu erwerben gewillt war, zu melden. Diese

IV