14 Allgemeine Regeln über die Titulaturen,
titel erfordert, nämlich da, wo auf eine solche strengtBeobachtung des Ceremoniels gehalten wird: so selt-sam es übrigens ist, in der Aufschrift, die eigentlichnur dem Besteller des Briefes die Person des Em-pfängers genau bezeichnen soll, die Titelreihe undAmtsverhältniste mit ängstlicher Genauigkeit aufzuzäh-len. Aber freilich verlangt diese Aufzählung in manchenFällen der Gebrauch, und in andern Fällen kannes sein, daß jemand uberall gern seine Titeßchört, wel-chem man denn so viele vorsagen mag, als er hat.
Nach der Schlußformel des Schreibensoder Briefes, z. B. den Worten: Ich habe dieEhre u- s. w, zu sein, wiederholte man ehedem im-mer den Anrede- und den Kontext-Titel, z. B.
Hochwoblgeborner gnadiger Herr (oder Wohlgeborner, Hoch-zuehrender Herr Hofrach)
Euer Hochwohlgebornen, (Wohlgebornen)
gehorsamster u s, w.
Dieser Gebrauch ist ganz veraltet, indem mannach der Schlußformel nur den Kontext-TitelEuer Exccllenz, Hochwohlgebornen u, s. w. wiederholtund darauf die Unterschrift folgen läßt.
Von den Anreden.
I. Fürstliche Titel-
1) Majestät. Nur Kaiser und Könige und ihreGemahlinnen erhalten den Titel Majestät, nämlichEure Majestät, wenn man sie anredet, SeineMajestät, wenn in der dritten von den erstern,Ihre Majestät, wenn von Kaiserinnen und Kö-niginnen die Rede ist: Allerdurchlauchtigster,Großmächtigster; der Ehrerbietungstitel: Aller-gnädigstcr Kaiser (oder König) und Herr. DerTitel Unüberwindlicher bleibt gewöhnlich weg.
2) Der Titel Hoheit (Kaiserliche oder König-liche) wird den Prinzen und Prinzessinnen kaiserlicherund königlicher Häuser gegeben. Die damit verbun-denen Anrede-Titel sind: Du rch la u ch tigster (Kron-prinz, Prinz, Erzherzog). Auch die Großherzoge ha-ben den Titel Königliche Hoheit.
3) Den Titel Durchlaucht, (Eure Durch-laucht) erhalten in Deutschland andere regierendeFürsten vom Großherzoge abwärts, Herzoge, Fürstenund deren Prinzen. Der dazu gehörige Anredctitel ist: