An einzelne Personen.
15.
Durchlauchtigster (Großherzog, Herzog, Fürst u.s. w.), Gnädigster (Fürst und) Herr. Abwechselndmit Eure Durchlaucht schreibt man Höchst die-selben. Auch apanagirte Fürsien von altfürstlicherHerkunft und mediatisirte Fürsten erhalten den TitelDurchla u cht. In der Anrede aber wohl nur Durch-lauchtiger, zum Unterschiede von regierendenFürsten.
Ii. Der Titel des hohen Adels.
1. Erlaucht. Diesen Titel erhalten die ehema-ligen Reichsgrafen, die Grafen aus altem Stamme;man braucht aber statt dessen oft auch nur Hochge-dorner. Regierende Grafen in regierenden Ha u-sern, deren es aber jetzt bekanntlich nicht mehr giebt,hießen sonst Erlauchtiger. Der Ehrerbietungstitelist: Gnadiger Herr, und im Kontexte: EureHoch gräfliche Gnaden, oder Eure Erlaucht.
2- Ho chgeborner. Neichsgrafen, Grafen undFreiherren erhalten diesen Titel, welchem der Rang-titel beigefügt wird; z. B Hochgeborner Graf (Frei-herr). Der dazu gehörige Ehrerbietungstitel ist: Gnä-diger. Auch wird der mit der Würde oder demAmte der Person verbundene Titel hinzugesetzt. Istdie Würde sehr hoch, z. B. eines Chefs ganzer Pro-vinzen oder Kollegien, so heißt dieser Titel: Höchst-gebietender, sonst Hochgebietender. Es ver-steht sich von selbst, daß dieser Unterschied besondersauch von den Verhältnissen des Schreibenden zu demEmpfänger des Briefes, von dem größern oder gerin-ger» Abstände, worin jener gegen diesen steht, abhängt.Genau genommen, erhalten das Hochgebietendernur die Chefs von ihren Untergebenen.
3. Excellenz. Diesen Titel'erhalten im Kon-texte des Briefes und in der Aufschrift, Staats-minister, Gesandte der höhern Klasse, Marschälle, Ge-nerale und General-Lieutenante und gewöhnlich die-jenigen, welche die großen Hofämter bekleiden, z. B.Ober-Kammerherren, Ober-Burggraf, Ober-Marschallrc. Zur Abwechselung im Kontexte H ochdieselben.
Iii. Titel des nieder» Adels.
1) Hochwohlgeborner- Diesen Titel erhaltenalle Edellcute, sie mögen Gebnrts- oder nur er-