I Titulatur an Behörden, Hofstaaten. zg
Titulaturen und Adressen.
An Königlich Preußische Staatsbehörden.
n alle Preußische Staatsbehörden schreibt manjetzt durchgangig ohne Anrede. Das Schreiben wirdgetvöhnlich mit der Firma d. i. der Benennung derBriefe angefangen z. B. Eine Königliche Hochlöb-liche Regierung hat mir unterm 7. d. M den Be-scheid ertheilt :c. Die äußere Aufschrift lautet ebenso, und es bedarf weiter nichts, als der Hinzufügungdes Wörtchens An: z. B. An Eine Königliche Hoch-löbliche Negierung zu Potsdam. Weiß man also dierichtige Benennung einer Behörde, so weiß man auchihre Titulatur. Nachstehend wird man nicht nurdiese Benennungen finden, sondern auch den zeitigenChef der Behörden, da man öfters statt an diese, anjenen schreibt, dessen Titulatur weiter unten folgt,und auch vermittelst des Namenregisters nachgewiesenwird. Um die Benennung der Behörde im Schreibennicht zu oft zu wiederholen, bedient man sich desPrädikats: Hochdieselbe, Hochdasselbe an die oberstenStaatsbehörden: Wohldieselbe an Provinzialbehörden.
Königliche Hofstaaten.
Das Hofmarschallamt zu Berlin.
Ein Königl. Hochlöbliches Hofmarschallamk; Hoch-dasselbe.
Hof-Marschall: Seine Excellenz der Freiherr vonM a l y a h n.
Das Hofmarschallamt führt die Aufsicht über die Hofbaueund Königliche Gärten, über die Hoffouriere, Hvfküche,Hofkelleret, Hofkondttoret, Hof« Silberkammer, Weißzeug«kammer, Kastellane »c. ES hat einen eigenen JustitiariuSund mehrere Hofärzte.