Z8 Unter den Carslmgem,
»licht belegt werden sollen: so gilt dieses bloß von je-nen ordentlichen Stcureu, nicht aber von den ansscror«dentiichen. S. ouvour obl. 102.
ich Wenn man sieh einmahl dahin verglichen hat, daß man° jährlich ein gewisses geben will, wogegen der Empfangeralles sieben soll: so bekümmert man sich nicht darum,wo die Steuer bleibt. Aber wenn nun der Empfangereinen Steuerbaren nach dem andern sich frey kaufenlaßt, oder die Steuer gar verkauft, wie man bey denZehnten gesehen hat, und zuletzt gar zu schwach wirddiesem Unglück war so wenig bey der Zehnikasse als beyden Herbst - und Mayschatzungen vorgebeugt. DerKayser, ohne dessen Einwilligung sonst nichts von denKirchen veräussert werden durste, viel. Lacht. LaroliK,ech5 ap>, L.-rrvx. 1'. II. ^?. 208. war zu weit, undes fehlte noch an einer einheimischen Controlle, bis mananfieng das Verlaufen und Versetzen jener ordentlichenSteuern, durch Lachtulatioucü einzuschränken, undLandstaude aufkamen.
b) Der Begrif einer Reichs-Territorialhohcit zeigt sich zuerstdeutlich aus der Lbarta clivilloniz Laroli ÜA. a^>.n x 1 nL 0. in L. I. L. j). 714.
Ohne daß die Diatinc es hindern kann.
Der Scndgraf, welcher jährlich Namens dcs KayserSdas Volk, eben damals em sehr ehrwürdiger Name, injeder Grafschaft zu versamlen, zu mustern und über seine Be-schwerden zu vernehmen hatte, wäre noch der einzige ge-wesen, der diesem Unwesen hatte steuren können. AileinMit de»n Ansehen des Kaysers war auch das Ansehen sei-nes Gesandten s) gefallen; es waren bald Herzoge, Bi-schöfe und Grafen dazu genommen worden, die in ihren
eignen