Erster Abschnitt,
kurze Emleituug m die älteste Verfassung.H. i.
Die Herkunft der ersten Einwohner.
aö Stift Osnabrück Hut gleich andern Sprengelnden Namen von dem Orte semer bischösschen Kir-che bekommen. Vorhin und ehe diese Stiftunggeschehen, ist also wohl ein Ort, aber kein Staat oderLand gleiches Namens vorhanden gewesen. Albin auchdieser Ort kann kein grosses Alterthum haben, indem dieEinwohner Deutschlandes lange keine Städte und Dör-fer unter sich duldeten g). Eins gleiche Vorstellung kannman sich von allen benachbarten Stiftern und G>afschaftten machen, Sie sind nach einem Städtgsn, Schlosseoder Dorfe benannt. Und wenn man über dieser ihrenbekannten Ursprung hinausgeht: so verlieren sich ihreheutigen Namen und Gränzen, und alles vermischt sichin einer dunklen Ferne, so bald man in die Zeiten steigt,worinn die Deutschen noch keine Kriege mit den Römernführten. Es lassen sich also von der Herkunft unsrerVorfahren, und von ihren ersten Einrichtungen und Krie-gen nur allgemeine Vermuthungen wagen. Vielleichthaben sie eben so gut als andere Völker ihre Helden undDichter gehabt, und sind beydes Thaten und Ueder ver-gessen.
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