Druckschrift 
5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
89
Einzelbild herunterladen
 

8?

Zweyter Abschnitt,

Kurze Nachricht von der natürlichen Beschaffen-heit des Landes.

§. i.

Die Kenntniß derselben ist in der Geschichte unentbehrlich,

Einrichtung eines Landes hängt gar sehr von derNatur seines Bodens und seiner Lage ab. Viele Be-dürfnisse der Menschen werden allein dadurch erweckt undbefriediget. Sitten, Gesetze und Religion müssen sichnach diesen Bedürfnissen richten. Die Markrcchte einesLandes g) verandern sich mit seinem Boden, die Policey-vcrordnungcn mit seiner Fruchtbarkeit! k), und die Sit-ten vielfaltig mir seiner Lage c). Die Religion eines Berg-manns 6) unterscheidet sich von dem Glauben des Hirten,und der Fcldbauer ist nicht so kriegerisch e) als ein Volk,das von der Jagd lebt. Der aufmerksame Gesetzgebernimmt seine Wendungen nach allen diesen Umständen.Und also gehört die Kenntniß der natürlichen Vortheileund Mangel eines Landes auch mit zu seiner politischen Ge-schichte. Ich werde etwas davon berühren ohne jedochein Naturforscher zu werden.

s) Eine Mark z. E. worin der Boden steinigt ist, ver-stattet die Plaggen zu schaufeln. In andern aber müs-sen sie mit der Segede (einer hauenden Sense) ge-mähet werden, weil dadurch mindre Narbe verschwen-

F 5 bet