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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
283
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fünfter Abschnitt.

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lerscheiden. Ich wünschte, daß jemand davon ein Idio-ticon liefern mögte. Die Benennungen von FrieSoyteund Sachslinge zeigen auch von einer Vermischung aufdem sächsischen Boden.

st) ssrelmm^ue sticssmn deZögclter Fresen v.

in Lssrou. Olw 2z;. von dem Dorfe Sögeln aufdem Hümmclinge, sonst Luoiln genannt v. sschastir.Lorlz^ ^z. XVb §. 47z. beym p. 722. DaS

Gericht, worunter sie gehören, heißt auch noch Frießoytezum Unterschiede von einer andern Oyte in Vechtischen.S. Hoblelings Beschreib, des St. Münster, 95.

e) in nnn. D Xl!l. c. 55.

f ) Sie gehören unter das Amt Meppen, welches Corveywie unten vorkommen wird, dem Stifte früh zu ent-ziehen suchte.

Z) Die Kirchspiele Lintorf und Barkhauseu, welche jetzt jen-seits der Hunte liegen, scheinen nach Minden gehört zu ha-ben, weil das Patronat beyder Kirchen dahin gehört, vieleZehnten dahin gehen, und das Archidiakonat darüber demBischöfe zusteht. Was sonst jenseits der Emse zu unsermStifte gehört, mag ehedem diesseits derselben eingepfarrelgewesen seyn, und erst spater, nachdem man die anfang-lich gemachten grossen Kirchspiele in kleinere vertheilethat, eigne Kirchen erhalten haben. Auf der Naven«spcrgischen Seite ist man über die Sprengelsgranze nochnicht recht einig, weil dieselben in der Folge der Zeitenverrückt seyn mögen. So wird z. E. in ci-1 z zv-5:00. in apj), z?. 61 und 62 Schildcsche und Hepen un-ter den hiesigen, und beym 5 Giriern in wach Lorb.zz. 744 und p>- Z25 zum Paderbornischen Sprengel ge-rechnet. Ciaholt gehört nach erster» zur Dsnabrücki-schcn und nach letztern p 751. zur Münsterischen Diöces.Die Sprengelsgranze scheint von dieser Seite, wo dieEmse nicht mehr scheidet, bis vor Hervord gegangen zu

seyn ;