vierter Abschnitt.
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tragen oder bezahlen sollen? Und wie empfindlich ist esnicht für alle, wenn man überall den Menschen topft,hangt und rädert, ohne in ihm seinen Stand zu unter-scheiden ?
b) In den Gesetzen der Friesen, welche allem Ansehn nachunverdorben und die richtigsten sind, ist cnmposstiono-ftilis!l; Liberi 5^; I^iti 2^-. "ssit. XV. §. 1. 2. z.Und so war auch insgemein das Verhältnis in den Stra-fen. 81 PÜZ c!e nobilinribus aci jssacitum mannitusvenire LNntLmserit 80!. IV, com^cumt; InAsuuus II;Isst. I L 01 8ax. cis 797. K. 5.
c) Es kommt mir oft die Sorgfalt, womit die Sachsen sichder Einfuhr des Geldes und aller städtischen Verfassungwiedersetzt haben, unglaublich vor, weil darin die aller-feinste Idee zum Grunde liegt, worauf ein Volk nichteher als durch die Philosophie vieler traurigen Erfahrun-gen gelangen kann. Allein es ist nicht unmöglich, daßdie ersten Sachsen aus einer bereits in die Sclavercyversunkenen Nation ausgegangen und durch den Fadengeleitet sind, wodurch Lycurg geleitet wurde.
ss) Die Sachsen hatten keine klingende Münzen; sondernidealische. 8cssicius ess ciupisx, rmus badet ciuostrs-Misses, i^ui ess bos anisseulns XII. menssnm vel oviseum UAno. tflker 8c)Iicins basset tres tremisses, iss elfftos XVI, meussum. Xstaiori Loiicio aliae com^ossti-ones, minori iiomiciciia compommtut. Viss. ftft.S^.x. fi. aclci. cle Luxon. cis rmrio 797.
Der fränkische klingende und schwerste Schilling, derenXXI! auf ein Pfund Silber gie, ^n, war leichter alsder sächsische schwere. Für erstem kaufte man zur ZeitCarls des Grossen 52 Scheffel Haber; und letzter galt60 Scheffel. Rocken, Gärsten und Haber verhieltensich damals fast eben so gegen einander wie jetzt; in-dem der Rocken gegen die Garste wie z gegen 4 und ge-gen den Haber wie r gegen 2 stand.
R 2 §. 15«