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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
238
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Unter Carl dem grossen,

der ersten I'>ce kein Oberster aus dem Heerbann Kic«chenvogt werden sollen. Das Oiplunm Drutlnannocomiti clatcun ist eine p!enip»tenc!c> mich, und-vocar>a ^encralis; und wenn gleich in L^nucin vomI. 742. nrt 5. beym 'I". !. p>. 147 gesetzt

wird: vt chpilcupus acistivailto Lraphiune liVL c c>-mite, crc/r/Lu! ///-'«/ c/? ekc. so muß die«

seö spater geändert, oder an vielen Orten der Kirchen«vogt als Gbvstder Kirchenfolge, ebenfalls Graf genanntworden seyn, indem verschiedene Kirchenfolgen so starkwaren, daß unker dem Vogte, noch ein vice clc>minu8er centemmü stunden. S. l. vom I. 802.

H. i Z. Dergleichen gab es aber schwerlich in Sachsen,sondern nur i» solchen Reichen, wo die Kirchen bereitsmehr Gelegenheit gehabt hatten, ihre Folgen zu ver«grösser«.

§. 5.

Von den Zehnten und Zchntpfunden.Mit dieser Einrichtung wurde derKayser leichtfertig;sie folgte beynahe von selbst. Jetzt aber kam es auf dieVersorgung der Bischöfe und ihrer Geistlichkeit an, unddazu wollte ein Hof n) und einige Diensie h>) nicht vielhelfen, welche jeoer Koche zugelegt wurden. Der Zehntemuste also eingeführt werden, und der Kayser, welchernicht ohne Bewilligung der Sachsen einige Hauptstücke derchristlichen Lehre eingeführt hatte, verordnete plötzlich e),daß nach Gottes Befeh! Edle, Wehren und Leute denZehnten von allem, was sie hatten, geben sollten. DieVerordnung ist klar, ihre Befolgung aber nicht; es seynun, daß der Kayser nach dem vernünftigen Rath seinesLehrmeisters 6) mit den Sachsen überhaupt Geduld hatte,oder aber die ersten Bischofs c) sich von selbst mäßigten

und