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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
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dritter Abschnitt.

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müste es aus der Sklaverei) entsprungen b>), oder ausganz besondern Ursachen dazu gebracht seyn. Ihnen sey^cs schlechterdings unerträglich, da ihr Acker die daraufgewandte Mühe und Einsaat sehr sparsam vergölte. DerKönig selbst c) müsse von eignen Mitteln leben, und er-zchielte von keinem Heermanne unter den Franken einenZuschuß. Dieser ihre einzige Auflage sey die gemeineVertheidigung, und solche habe eine Zeit her mehr er-fordert, als ihre Höfe aufgebracht hatten. Durch dieVereinigung mit den Franken würden sich die öffentlichenLasten eher vermehren als vermindern. Ein Theil 6)ihrer Erndte siehe so schon unter gemeinem Kriegsrechte.Der Unterhalt aller reisenden und stehenden öffentlichenziBeamten liege ihnen ob. Alles, was von Hofe käme e),erschliche Spann - und Atzungsbefehle; anstatt mit kay«seriichen Kammerspannen zu reisen, und auf den Kam-,,merhöfen zu zehren. Die Geistlichen, wenn man ihreAnzahl nicht unnölhig vermehrte, würden auch die Zehn-A,ten von allen nicht verzehren können, und es sey hart,dem Wehren die Nothdurst zu nehmen, um Unwehrigein Ueberflus zu setzen. Die Sassen hätten auf andreArt vor den Unterhalt ihrer Priester gesorgt, und sichunter dem Namen der Gottheit keinen Menschen pfbchtigoder zinsbar machen wollen. Knechten legte man Pflichtauf, aber keinen Edlen und Wehren, und ihr Abscheudagegen sey um so viel gerechter, da bey den Frankendie Veräußerung und Verleihung einer Menge vonZehnten, aus Gottes Knechten Menschen Knechte ge-macht hätte.

a) Es schreibt daher ^ 1. au 1 n. in e^. l. ^rnonembeym in Nbes. uov. aneach ^>. II. 4. 'IchMösers OHM. Gesch. I.TH. P vero