dritter Abschnitt.
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„müste es aus der Sklaverei) entsprungen b>), oder aus„ganz besondern Ursachen dazu gebracht seyn. Ihnen sey^cs schlechterdings unerträglich, da ihr Acker die darauf„gewandte Mühe und Einsaat sehr sparsam vergölte. Der„König selbst c) müsse von eignen Mitteln leben, und er-zchielte von keinem Heermanne unter den Franken einen„Zuschuß. Dieser ihre einzige Auflage sey die gemeine„Vertheidigung, und solche habe eine Zeit her mehr er-fordert, als ihre Höfe aufgebracht hatten. Durch die„Vereinigung mit den Franken würden sich die öffentlichen„Lasten eher vermehren als vermindern. Ein Theil 6)„ihrer Erndte siehe so schon unter gemeinem Kriegsrechte.„Der Unterhalt aller reisenden und stehenden öffentlichenziBeamten liege ihnen ob. Alles, was von Hofe käme e),„erschliche Spann - und Atzungsbefehle; anstatt mit kay«„seriichen Kammerspannen zu reisen, und auf den Kam-,,merhöfen zu zehren. Die Geistlichen, wenn man ihre„Anzahl nicht unnölhig vermehrte, würden auch die Zehn-A,ten von allen nicht verzehren können, und es sey hart,„dem Wehren die Nothdurst zu nehmen, um Unwehrige„in Ueberflus zu setzen. Die Sassen hätten auf andre„Art vor den Unterhalt ihrer Priester gesorgt, und sich„unter dem Namen der Gottheit keinen Menschen pfbchtig„oder zinsbar machen wollen. Knechten legte man Pflicht„auf, aber keinen Edlen und Wehren, und ihr Abscheu„dagegen sey um so viel gerechter, da bey den Franken„die Veräußerung und Verleihung einer Menge von„Zehnten, aus Gottes Knechten Menschen Knechte ge-„macht hätte.
a) Es schreibt daher ^ 1. au 1 n. in e^. l. aä ^rnonembeym in Nbes. uov. aneach ^>. II. 4. 'IchMösers OHM. Gesch. I.TH. P vero