dritter Abschnitt.
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b) Ich nehme Grafen und Bedienten für eins. Dierömischen Kayser nannten aus einer angenehmen Be-scheidenheit anfangs ihre Krön- und nachher auch ihreHausofficier Lorisstes Gefährten, wie ein General semeLeute bisweilen Lc>mpuAuc>nz nennt. DaS Wort Be«diente!, imnifter ist als ein gothischer ungeschickter Aus-druck erst spat geadelt worden.
c) Sie zielten auf den Fall. Oucos p>rw5iLiccharttur c!v!»taribus aa ckum vicioretur climittebautur. Oeinsisinvetersvit consuetuclo nl irorr rrilr laeleriz couvicRasiire imperio coAsrentur. Iiiss. ssranc. V.p>, 21. l. ss. l. §. 1. Denn vorher hakten die SassenHucit-miriü juciiLein erwählt, und eS damit, wie dieBürger in einigen Städten mit ihren Rathsgliedern ge-halten, welche sie am Ende des Jahrs nicht absetzen,sondern aufs neue nicht wieder wählen. Zum erstenVerfahren werden Ursachen erfordert; zum letztern abernicht, weil ihr Amt mit dein Jahre von selbst ausgeht,und es auf den freyen Willen der Bürgerschaft ankommt,ob sie ihn von neuem wählen wolle.
si) Es ist fast natürlich, baß alle Bediente, welche nicht inGelde, sondern mit Natnraleinkünften besoldet werden,und eine blosse Amtswohnung haben, sich endlich erblichmachen. Denn wie hart ist es nicht vor Wittwe undKinder diese Wohnung zu verlassen? Wie groß die Ver-suchung darin zu bleiben? Wie leicht kommt das Ver-dienst der Vater den Kindern zu statten? Wie schwer,wenn man einmal der Sohn eines Beherrschers gewesen,nun wieder andern zu gehorchen? Wie mächtig wirdeine Familie durch ein langjähriges Ami? Wie viele Ge-legenheit sich andre zu verpflichten? Wie viel erworbeneMittel den nöthigen Staat zu führen? Wie viel Amts«Nachrichten haben die Erben nicht in Händen? Wie vielAanck wird nicht vermieden? — Kurz alles macht einegewisse Oberherrschaft über die Menschen leicht und billig
erblich.