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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
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dritter Abschnitt.

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freyen Himmel hörten also auch bald auf, und es warleicht regnigt Wetter. S. o/rriw. Earoli LalviXXXIX. 12. In unserm Stifte mag es aber noch soviel regnen, so lassen verschiedene Marken das Holzge-richt in freyer Luft und nicht unterm Dache ervfncn»Nach der Eröfnung aber folgen sie gern zu Hofe.

c) Es ist bekannt, daß in Frankreich denjenigen, welche Na-mens des Königs die bckms eröfnen, ein sichers von denStanden bewilliget werde. Gn a cleinaucla troi8 mit-Iiou8. Xous k>voii8 ackert ckur» clueuuer cieux uül-liou8 ciug eeu8 luicke livres; et volia gui eck fair.Du recke Xlr. le (Gouverneur nura zOroo ecu5, Xl.cle ckavurciiu 8^000 ckuues, !e recke cle8 Sckicier8 äProportion le tont pour cleux nn8. Die Frau vonScvigne schreibt dies 'ick. I. 74. und äussert dabey in ih-rem vorigen, daß sie glaube, der Gouverneur habe der-gleichen Präsente zuerst erschlichen. Ich werde aber imfolgenden zeigen, daß sie ihm als uucku cloininico locotracktoriw mit Recht zukommen, und unfehlbar wür-den alle deutsche Fürsten dergleichen aus ihren Aemterngezogen haben, wann der Kayser das Lalutstieum be-halten hätte.

§- 4Z.

Und der Ansehung königlicher Richter.

Das schrecklichste unter allen aber sey, daß derKö-nig ihnen ihre Richter setzeng), und solche in Grafen b)verwandeln wolle. Bisher hatten sie es als ein heiliges,,Gesetz von der Natur empfangen, sich ihren Richter selbstwählen, und kein ander Recht erkennen zu dürfen, als,was sie über sich bewilliget hatten. Der Richter wäreals ein GememSmann in der gemeinen Versamlung zurRede und Antwort verbunden gewesen, und hätte sein

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