Druckschrift 
5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
216
Einzelbild herunterladen
 

216 Unter den Römern und Franken,

viele unnatürlich verbundene Staaten ein gor zu verschie-denes Interesse hätten. Man werde also gleich nur Die-,/tlncn halten können, und diese gehen bald in eme blosseCeremonie über, wofern man nicht einer jeden g) dasgefährliche Recht einräumen wolle, den Schluß der mehr-sten zu vereiteln. Dadurch aber werde der Grund zuneuen Unruhen gelegt, und der Stärkere folge seinemWillen mit Recht, wenn es der Schwächere thun dürfe.In beyden Fällen sey den Sassen nicht sonderlich ge-brachen, und überdem der Schluß einer Dietine in sehrbedenklichen Händen, wenn der König sich davon bloßdurch seinen Gesandten unterrichten, und ihnen nichtihren eignen Landboten und erwählten Stimmvertreter inder allgemeinen Rejchöversamlung verstatten wolle. Diesewerde solchergestalt nicht lange unter einem freyen Him-mel bestehen b>), sondern bald zu Hofe unter Dach ge-hen. Der Gesandte werde ihnen allezeit mit seinem Un-terhalte , und leicht mit Nebenforderungen zur Last fal-ten c), denen man um so weniger ausweichen dürft, jenöthiger man seine Gunst haben werde.

a) Unstreitig hat ehedem jeder einzelner Wicderspruch, wiein Pohlen, den Schluß der Versammlung aufgehalten,und der Mehrheit blos das Recht der Confödcrationübrig gelassen. Der Wiedersprechende muste aber auchso dann seine Gefahr stehen, indem der stärkere Theil sichselbst helfen konnte. S. n u n i- rv i Q acl tch Ich XXX. z.

b>) Wie bald sich die jst.acita Aeneralia in curia8 !inp»e>riales verwandelt, ist mmöthig anzuführen. Es konnteauch fast nicht anders seyn, so bald die Repräsentationin der Nationalversammlung nicht durch erwählte Land-boten , sondern durch Kayserliche Bediente, welche nachHof folgen musten, geschahe. Die Versammlungen unter

freyen