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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
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194 Ünter den Römern und Franken,

heit lassen, sondern selbiges darin neuerlich setzen, mit-hin auch nicht sagen müssen, daß er es bey seinem altenRechte gelassen hatte. Es ist eine gewaltige Verände-rung , wenn eine ganze Nation unter Erbgerichtsbai lei-ten steht, diese mit einander aufgehoben, und alle re-gierende Fürsten abgeschaffet werden sollen. Wie daSParlament von Großbritannien die Claus der Schotti-scheu Herrn sprengte, und ihre Unterthanen zu nnmit»telbaren Reichsunterthanen machte, geschahe solches nichtohne machtige Bewegungen, und nirgends zeigt sich auchnur eine Spur, daß Carl dergleichen unternommenhatte.

b) Dies ist die Folge aller laugen Kriege» S. Absch. I.

§ Z5 n. n.

c) Absch. l. §. 44. n. b>.

cl) Ebend. §.17 n. l>.

e) Die damalige Eintheilung der Sassen war nach demnli-näwvo Iriss. 1. 4, folgende: 8rnrt intcr illnsHur LtbilinAi, lunt ^ur brilinAi, ssnrt <^uie»rum linAua äicuntnr; latina vero ünZna li»c ssurt:^lobilex, inAerrurles atc^uc serviles, oder Edle, Weh-ren und Leute. Diejenigen welche nach dem ^ O.a, 1a os k. Z1.5. ap. 1. x 1 sn. fss. I. p. 46. die Eintheilungmachen, und c^natuor clilserentias rrobiliuirr et libero-rnm, libertoruirr atque servornm annehmen, sehendie Sache aus einem philosophischen Gesichtspunkt an,und reden nicht von den Classen der Nation sondern derMenschen bey den Sassen. Zur ersten: gehören die Lervinicht, und wenn Nithard die keute dazu rechnet, sothat er solches vermuthlich wegen der vielen Leute imGefolge. Daß sonst Adam von Bremen diejenigen li»beros nennt, welche Nithard inAenuiles heißt, kömmtvon dem unlerschicdnen Costume ihrer Zeiten, indem er-ster im raten und dieser in: yten Zwo. lebte. Das WortÜber wurde spater ein Ehrenwort, und so gar den edlen

Herrn