zweyter Abschnitt. 121
s) Dieser Vorwurf wird den Westphälingern nun einmalüberhaupt gemacht; ich glaube aber nicht, daß in West,phalen mehr als anderwärts über Schuld- und Erbsa-chen gestritten werde.
b) Die Besorgniß, daß ein Nachbar vor dem andern sich inder Gemeinheit mehr ausdehnen möge, verführet auchden ehrlichsten Mann zu einigen Gegenanstalten, wo,runter eine verhältnißmäßige gleiche Ausdehnung unstrei,tig die sicherste ist. Man kann jeden Bauer nicht zwin-gen, eine Mauer oder eine lebendige Hecke um seineGründe zu halten, und eine todte Hecke, oder ein Gra-be rückt leicht unvermerkt fort. Einige versuchten es sogar, die Thürpfosten nicht in die Erde sondern gleichsamauf Schlitten zu stellen, welche in einer Nacht fortge,rücket werden können. Dies ist nun zwar verboten.Allein die todte Hecke ist so lange beweglich, als nochRaum zu Eroberungen vorhanden, und nie hat ein Bauergegen die Gemeinheit seine Gränzen in gerader Linie.
c) S. A. II. 1. n. n.
In der alten Verfassung gieng alles nach Frieden, undes ist ganz natürlich, daß diejenigen, so zu einer Gilbeoder Gesellschaft gehören, ihre Verbindung und Wohl-farlh am besten kennen, und allezeit bedenken werden,daß dasjenige, was dem einen Recht ist, ihnen selbst der-maleinst kein Unrecht seyn werde. Die Landesobrig?leiten sollten daher die Frieden oder Gilden nur gegeneinander erhalten, sie in inocio proceciencii dirigiren,und dahin sehen, daß sie nicht inccunjzeteuter urtheil-ten, so würden viele Processe bald wegfallen.
6) Jetzt ist fast kein Unterschied unter Klopsleuten undSunderlcuten mehr. S. A. II. K. i. n. c!. Beydesind auf gleiche Weise der Weisheil oder der Willkühceines Herrn unterworfen; da doch erstere nur nach ihrereignen Abrede gerichtet werden können.
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