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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
108
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OZ Natürliche Beschaffenheit,

Fällen davon etwas beytragen lassen. Zu wünschen aberist es, daß sie jederzeit frey bleiben möge»,c) Man will oft den Ankauf bloß einbeimischen Kaufleutengestatten. Allein so bald sich ein Handel auf wenige Per-sonen concentrirt, entstehet leicht Zwang und nur eineArt des Absatzes; da denn ein Stoß, ein Fehler, einErdbeben von Lissabon die ganze unerfahrne Mengeum ihre Augen bringt.

In England bezahlt es bey seiner Ankunft 40. p. c.und z 5 wurden ebedem auf dasjenige wieder gut gethan,was nach den Englische» Colonicu ausgeführet wurde,so lange die Franzosen noch in Canada waren. Seitdem sich aber diese Concurrenten dort verlohnen, werdenfast nur noch zo gut gethan; und man war wahrendder Parlamentssitzung vom Jahr 1764 stark darauf be-dacht, die 40. p. L. ganz einzubehalten, und solcherge-stalt die Colonisten, welche das Linnen gebrauchen, unddem Staat sonst keine Abgaben entrichten, beytragen zulassen; oder ihnen das Schottisch - und Irrische Lumen,welches eben so theuer und schlechter ist, angenehmerzn machen. Folgende Gründe waren dagegen: 1) DasVerbot des Cammertuchs:c. habe den ehmaligen starkenAbsatz der Englischen Waaren in Flandern hintertrieben,weil man auf die Dauer keinen Handel nach einem Landeführen könnte, woher man nichts zurück nähme. S.invnn in kinol. rreassus c. Und dieses Schicksalhatte England in Deutschland auch zu fürchten, so baldes keine Schlesische und Wesiphälische Linnen mehr näh-me. 2) Wurden zwar auf dasjenige, was aus Eng-land über Lißbonn und Cadip nach Indien gienge, die40, p. c fast ganz wieder gut gethan: Allein da dieRegistecschiffe ihre grosse Beschwerde hätten, und dieVersuchung zum unmittelbaren Handel nach den Spa-nischen Colonien aus Nordamerika gar zu stark machten,so wäre es bedenklich eine gar zu grosse Beschwerde auf

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