86 AclLeste Verfassung,
c) Die Weser scheinet die Hauptlinie zu seyn, welche Freyeund Leibeigne scheidet; ich gebe solches darauf, daßjenseits wegen der Kriege mit den slavischen Natio-nen , die über die Elbe in Sachsen fielen, alles besserin Rollen und Gerichtsbarkeiten zusammen gehalten wor-den ; daher siech die Leute hier weniger verlaufen, und sichso wenig selbst zu Leibeignen übergeben, als von anderndazu genöthiget werden konnten. Die gemeine Notherforderte dort freye Vertheidiger, die von ihren Höfenzu Felde zogen; und der Gerichtöherr als Hauptmauerhielt sie in der Rolle. Jenseits der Weser giebt esviele solche alte Hauptmannschasten oder Gerichtsbarkei-ten, und in Westphalcn keine einzige, wenigstens von al-ten Zeiten. Alle sind gesprengt, und die Leute verein-zelt worden. LinAnii antein vincuntnr. Zum Be-schluß füge ich hier eine Tabelle bey, wie ich glaube,daß die Leute in Deutschland alter und mitler Zeit ein-getheilet werden müssen. Sie wird zur Erläuterungdesjenigen dienen, was ich bisher gesagt habe, undkünstig sagen werde. Dabey habe ich aber doch dieModlsicationen, welche aus der verschiedenen Art derGüter entstehen, zurücklassen müssen, um nicht zuweitlänftig zu werden.
Tabelle,
wie die Menschen unter den Sachsen eingetheilet worden.
Sie waren
Z. Wehren, die von ihrem Landeigenthum zur gemeinenVertheidigung auszogen,z) edle Wehren, nabiles Domini, in allociio iüo tran-n niste vivente?, sienioren, Dynasten, die ihre einmalerlangten Heerbanns - Hauptmannschaften vererbet ha-ben mögen, und als Officiers auszogen.
2) Zs-