erster Abschnitt. 85
gungen hin; aber in anhaltenden und schweren wird zu-letzt jede Nation von ihren Gläubigern und Vertheidi-gern nothwendig unterdrückt ö), und wir sehen es täglichvor Augen, daß sogar Privatschulden einen freyen Ei-genthümer, der seinen Hof nicht gern verkaufen lassenwill, nöthigen, sich einem Herrn, der seine Schulden be-zahlt, zu übergeben. Anderwärts gestattet dieses die fürdas gemeine Wohl wachende Obrigkeit nicht, sie hält je-den steuerbaren Hos in einer Rolle, und fordert von demEigenthümer, daß er ihn mit keinem andern als einem freyenPächter besehen solle, wenn er keine Lust mehr hat, ihnselbst zu bauen. Aber in Westphalcn diesseits der Weser c),hat man diese Vorsorge früh versäumt, und die Verwir-rungen, welche aus der Hörigkeit der Menschen oder demLeibeigenthum entstanden sind, machen hier einen grossenTheil der Staatsgeschichte aus.
H S. H. Z4. u. o.
b) silorigue ex plebe, cum ant wro alieno, mit ma-Anituciine tributorum mit injcirig zzoteuticu niu j?re-nmutur, lele in siervitntein clicant nobilibus. In bc>5eaclein oinnia sinnt jura, gnw äcuninig in siervc>5.oa x 5 rrn c!e I! si?. si.. VI Dieses wird überall derFall seyn, wo besondre Gefolge die Kriege übernehmen,und der Staat sich nicht dagegen verwahrt. Wenn dieheutigen Steuern nicht durch eine allgemeine Kasse lie,fcu, sondern jeder Hauptmann seine Lohnnng für sichund seine Compagnie aus einem ihm dazu angewiesenenDistricte bcyfordcrte, so würden dessen Eingesessene inkurzer Feit seine Sclaven seyn, besonders wo keine hö-here Gewalt jenein das Gleichgewichte hielte. An derletzter« fehlte es aber bis auf Carl den Grossen unterden Deutschen sehr.
F z c) Die