84 Aelteste Verfassung,
lichen Boden EuropenS Spuren finden, welche auf einegleiche Einrichtung zurückführen, so kann man ihr Alterziemlich hoch anlegen. Zur Zeit wie Niederdeutschlandden Römern, Franken und andern mächtigen Nachbarcnkeine kleine Gefolge, fondern zahlreiche Heere entgegen stellenmuste, und diese nicht für Sold unterhielt, sondern vondem Landeigenthume forderte, mogte jeder Hof, so wie esauch die erste Genügsamkeit erfordert, mit einem Eigen-thümer besetzt, und es keinem erlaubt seyn, deren hundertzu vereinigen, und solche durch Leibeigne bestellen zu lassen.Jeder Wirth, der zu Felde gieng, lies wahrscheinlich nurseinen Hof auf diese Art bauen. Je öfterer aber derKrieg durch blosse Gefolge geführt, und je mehr diese al-so verstärkt wurden, desto häufiger konnte es geschehenund zugelassen werden, daß ein Edler oder Wehr mehrereHöfe an sich brachte, und die er nicht selbst dauere, freyenoder leibeignen Pächtern unterzab. Die letztem mustenihm die liebsten seyn, weil ihm alles, was sie erwarben,nach ihrem Tode zufiel, und dieselben, wenn man es ge-nau nimmt, gegen ihn in keinen Falle Recht haben konn-ten. Die alten Gefolge verlohren sich mit der sächsischenFreyheit, und Carl der Grosse stellete, so gut er konnte,den Heerbann wieder her. Aber die Anführer und Ver-theidiger desselben giengen bald auf den vorigen Planzurück, und hielten ihre besondern Kriegsleute, die nun auchwiederum den Krieg allein übernahmen, und sich die Ge-meinen im Heerbann unterwürfig machten. Das frcywilli-ge Opfer, womit die Deutschen in der ersten Zeit dieHerrn mächtiger Gefolge verehrten und unterstützten g),reichte wohl nur bey leichten und gewöhnlichen Vertheidi-gungen