erster Abschnitt. 79
105 So auch in Frankreich: 8i miaun c?e ces au»bains luourut et u'out coliimauUe a reuclre quatrscieuier!- au karou, tous les iueuble!, seroiout au ka-rou. v. u u ? lrrsi>iL v. aubence, und meine patrioti--sche Phantasien. Th. III. 347. Verbalwete Häusernennt man im Oßnabrückischen, verlassene Hauser.
Zum Beschluß will ich noch einen Hodebrief beyfügen.
„Ich Bensdickt Korf, Thnmdechant der Kirchen zu„Oßnabrück, bezeuge Kraft dieses vor mich und meine„Nachfolger an der Tlmmdcchaney, daß ich G. G.„und ihre zween Söhne M. und H. im K. Werfen,„als freyen Standespersonen, diefelbigs in ihren recht-„maßigen Sachen zu verbitten und zu vertreten, unter„meinen Schutz und Defension genommen habe. Da-„gegen sollen und wollen sie mir und meinen Nachfol--,,gern alle Jahr auf St. Michael zur Urkunde geben 1A„pf. Oßnabr. bey Verlust dieser Hode und so lange ih«„neu wie auch mir dieses gelüstetnud wohlgefällig. Und„da sie in dieser Hode versterben würden, sollten sie we«„gen ihres besten Kleides, wie gebräuchlich sich bey mir„oder meine Nachfolger der Gebühr nach abfinden.„Dessen zu Urkund:c. den 18 stebr. lüiz."
Was hier von dem besten Kleide gesagt wird, falltsetzt weg, indem ein Hodeherr vor dem andern mit derZeit bessere Bedingungen gegeben hat. Denn da jederFreyer, so bald er nicht von seinem unterhabenden Grundean eine sichere Hode gebunden ist, die freye Wahl hat,wo er Schutz nehmen will, so ist es Politick, hierinnachzugeben.
H. 42.
Vom Lcutegnte und Leutegeldc.
So wie die Wehren ein Weyrgeld hatten, eben sohatten auch die Leute ein Leutegeld A); jenes war eins
geinei-