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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
60
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6o Aelteste Verfassung,

Sicherheit bloß durch Furcht für richterlichen Zwangund nicht durch einen tc>^ oder roa cko gewir«

ket wird.

6) Ueo out sgcm säesilo sut covststnm ' irs

«/o/o f-18 ; 1- ^ c. (?. 6 So kann ein Mann, der sichzum Einlager verschrieben bar, und nicht ei , .beykeiner üblichen Versammlung erscheinen. An Orten woWechselrecht ist, und man dem Edelmann, w° n srnicht bezahlt, so gleich den Landreuter zuschickt, ist aberjene Redlichkeit uimölhig. Eben so unnöthig war siein der Stadt, wo der Bürgemeister den Bürger ge-schwind zur Zahlung anhalten konnte. Und dies istauch die Ursache, warum man nur eine adliche undkeine bürgerliche Parole hat, und warum zu unser» Zei,ten, nachdem die territoria sich geschlossen, die adlicheParole minder in Betrachtung kömmt, weil ein jederGläubiger sich mehr auf das Hypothekenbuch als deSSchuldners Wort verlaßt. Zur Zeit aber, wie derAdel bloß einen Landfriederichter und keinen Schuld-richter erkannte, muste er alles in der Welt thun, umsein Wort zu heiligen, wofern er nicht seinen Creditverlieren wollte. In Spielschulden gilt noch die Pa-role, bloß aus der Ursache, weil kein Richter da ist.Jetzt kennt man fast nur noch ein Fürstliches Wort.

e) Die Christliche Religion scheinet den Begrif von Ehreetwas zu sehr geschwächt zu haben. Doch sieht man anden Ouäkern und Herrnhutern, wie es ihr nicht an an-dern starkern Banden mangle, wenn sie nur gehörig an-gestrenget werden. So viel aber ist gewiß, daß künf-tige Strafen und Belohnungen, besonders nachdem dieVergebung der Sünden oft zu sehr erleichtert wird, daSnicht würken, was ein gegenwärtiger Schimpf würksnkann. Die Hölle macht keinen so lebhaften Eindruck,als eine öffentliche Kirchenbusse.

§- ZZ.