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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
59
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erster Abschnitt,

59

§. Z2.

Von der geheiligten Redlichkeit.

Da die Gewalt deö Priesters auf keiner weltlichenMacht, sondern lediglich auf der Ehrfurcht der Menschenberührte: so war die Religion aussersrdentlicl? verstärkt,und bisweilen grausam g); ausserdem aber die Redlichkeitmehr als eine gemeine Tugend, und gleichsam geheiliget!)).So daß jedes Versprechen die Kraft eines Ehrenwortesund jede Treulosigkeit den Haß emcs Meyneides mit sichführen mogte. Dieses trug sehr v>el zur Erhaltung ih-rer Verfassung bey. Und der Adel c) insbesondre würdemit einer gemeinen Redlichkeit sich nicht erhalten haben,weil er fast durch nichts, als sem Wort verbunden wer-ben konnte. Doch waren Schimpf 6) und Ehre ihrevornehmsten Mitte!; und man baucte weniger auf künf-tige Strafen e) und Belohnungen.

s) Dies beweisen die schrecklichen Ceremonien, r^rcanugbinc terror, lünälague iAnarantia, guiä lit Illuäczuacl tautum ^erituri viciont. L. 40.

b) So wie wir jetzt die moralische Tugend zur Christlichenerheben. Man sieht dieses aus verschiedenen Stellen,wovon ich nur eine wegen der Spielschulden anfuhrenwillz Viälus volimtarigiir lervitntem sclit ea cliIn re ^rava ^ervicacia; ivsi

(?. 24.

c) Wenn die Fürsten sich jetzt nicht ans ihrer Parole eineReligion machten, wo wurden sie Credit finden? Aufdie Hofmmg, sie durch die Reichsgerichte zur Zahlungzu zwingen, borgte man ihnen gewiß nichts. Eben sowar es mit dem Adel. Sein Credit bcruhete ans sei-nem Worte. Der laäez limraatorum hat etwas ahn-liches damit. Der ganze Handel fallt, so bald die

Sicher-