erster Abschnitt.
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§. ZI.
Von besondern Gottheiten.
Deswegen aber konnte der besondere Gott einerHaushaltung, einer Innung, oder einer Mark, garwohl sein Bild und seinen Tempel an einem verabredetenöffentlichen O ce Habens). Der Hausgoct, er mogtenun aus einer seltenen Wurzel oder aus einem andernDinge k), wovor die Einbildung sich beugen wollte,bestehen, war dem Hausvater unentbehrlich um seine Per»son gegen ein zahlreiches Gesinde nothdürftig zu heiligen,und sich gleichsam eine Freystatt in seinem eignen Hause zugeben. In der Mark waren Gränzgöttcr, wie jehtKreutze und heilige Schnacbäume gegen den Eingnf derNachbaren.auch von gutem Nutzen; weil deren Ver-letzung so fort den Gottessrieden stören, und den Priesterzu dessen Handhabung erwecken muste. Man trug aucheinige Markgötter c) bey einer jahrlichen Versammlungauf den Gränzen der Mark herum, und im Christenthumkam die Heillgentracht an ihre Stelle. Die Mannie,da sie sich an keinen Baum oder Stein, sondern auf dieKöpfe der Männer schloß 6), und folglich nicht leicht ei-nige Gränzstrcitigkeiten veranlasset, hätte in ihrer innernVerfassung am allerersten einer besondern Gottheit entbeh-ren können. Denn die einheimischen Streitigkeiten der-selben konnten nach der Abrede leicht geschieden werden,und höchstens bey der Gottesprobe und dem Gottesurtheilebesondre Gottheiten nöthig seyn.
a) Ich habe in einer Dill', sie vet. Oallorurn et <?erm.tbeoloz. invckica ehedem angenommen, daß man eineöffentliche und heimliche Göttcrlehre gehabt hatte, umdie Widersprüche der Geschichtschreiber in Ansehung derD 5 sichte