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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
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erster Abschnitt»

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auf vielleicht eine Burg oder ein Rüsihaus für die ganzeGegend mit gemeinschaftlichen Kräften errichtet und unter-halten ist, und worauf sich die Rotte von allen dazu ge-hörigen Gemeinen befindet, wird immer seinen Eigen-thümer zum neuen Hauptmann empfehlen. Wahrschein-lich hatte man auch demselben, es sey eine zum Unterhalteoder zu Ehren, verschiedene Vortheile und Vorrechte ein-geräumet, die sich von des Hauptmanncs Sitze eben soschwer als Lehn vom Erbe trennen liessen. Die Anzahldieser Edlen konnte so sehr gros nicht seyn. Wo maneinen König nöthig hatte, erwählte man denselben ausihnen c), und hielt sich aus obiger Ursache gern an dieFamilie, der man einmahl gehorcht, und geopfert hatte,Ihr Recht bestand in einem erhöhekem Wehrgelde 6),und im übrigen mogten sie in der Nationalversammlungzu Rechte stehn, oder man schied sich von ihnen durch dasnatürliche Kriegesrecht, die Anzündung des Hauses e)und ihre Verbannung, wenn sie sich einer schuldigenGenugthuung weigerten. Die mehresten unter ihnenhielten ihre besondere Truppen, welche man Gesslgescomitatus) nennets, und womit oft der König allein aus-gemacht wurde, wenn es nicht der Mühe werth war, denHeerbann auszubieten.

a) In der Suevischen Verfassung ist dieses wohl ausserZweifel, und ein vernünftiger Mann wird die lvoosRenter in der Suevischen Avantgarde (S. §. 11.) wohlnicht zu einer Art von heutigen Edelleuten machen,Und zur Zeit wie die Römer mit 100020 Mann überden Niedcrrhein rückten, und nicht etwan allen Deutschen,sondern lediglich den Völkern in einem Theil von West-falen und Niedersachsen, die blutigsten Schlachte»lieferten, wurde etwas mehr, als eine kleine bestän-dige