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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
42
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42 Aelteste Verfassung,

c) t^nssicia lortexgne vt gui maxinre obstervant. ?ro-^rlum guogue Aentiz eguornm ^rassaAM et Iiinni»tus obstervare. r ^ c. (?. 9. io. Diesen Glauben nah-ret die Freyheit. Ein Cäsar läßt die heiligen Vögelvertrinken, wenn sie nicht fressen wollen. Mit ChristiGeburt sollen alle Orakel aufgehöret babcn. AlleinChristi Geburt fallt in die erste Zeit der Römischen Mo-narchie.

c!) In angehenden Staaten ist erst alles 6eli6ium pri.vatuin. Dieses hängt dem neuen Bürger aus demAustande, worinn er einzeln wohnte, »och langenach. Bald wenn das Band des Staats zu seiner Voll-kommenheit gediehen, wird alles als eine Beleidigungder öffentlichen Ruhe betrachtet, und clslicssmn pubü-cum; zuletzt aber criirum liesse majessatis. Syllckmachte schon viele guasslicmespmblicaz und Cäsar mustesolche nothwendig vermehren I. 2. H. za. lss cle 0. I.Jene Gradation zeiget sich in der Geschichte allerStaatsverfassungen.

c) Der accusstur pmblioos und die acssiones p>c>^)ularezentstehen gemeiniglich am Ende der ersten Periode einerbürgerlichen Verfassung; der pmoaellus iuguilitormsaber zu Anfang der letztem, wenn der DespotismusWurzeln fassen will; und Hofcecht gemeines Rechtwerden soll.

s) Immicitias sssscipere e/?. <?. 12.

Z) In England hat der König acssivnein clc ssibclitc»amisso, wenn sein Unterthan ermordet und keiner vonden Verwandten Kläger ist.

b) So gar ein Vatermord hätte können ungeroche» blei-ben; wenn nur ein einziger Sohn und Thäter vorhan-den gewesen wäre. Daher mußte der nächste Ver-wandte zur Rache verbunden werden.

tz. 24.