Vorrede.
die Menschenliebe ward mit Hülfe der christlichen Reli»gion eine Tugend, gleich der Bürgerliebe, dergestalt,daß es wenig fehlte, oder die Neichsgesetze selbst hättendie ehrlosesten Leute aus christlicher Liebe ehrenhaft undzunftfähig erklärt.
Die Schicksale des Neichsgutes waren noch son-derbarer. Erst hakte jeder Nsnlus seinen Eigent h ü-mer zu Felde geschickt; hernach einen Bauer aufge-nommen, der den Dienstmann ernährte; und zuletztauch seinen Bauer unter die Vogelstange gestellet. Jetztaber muste es zu diesen Lasten auch noch einen Söldnerstellen, und zu dessen Unterhaltung eine Landsteuer über-nehmen, indem die Territorialhoheit zu ihrer Erhaltungstärkere Nerven, und das Reich zu seiner Vertheidigunggrössere Anstalten erforderte, nachdem Frankreich sichnicht wie Deutschland in einer Menge von Territorienaufgelöset, sondern unter unruhigen Herrn vereinigethatte. Von nun an ward es zu einer allgemeinen Po-litik das Neichscigenthum so viel möglich wieder aufzu-suchen, und zur gemeinen Hülfe zu bringen. Der Kay-ssr unterstützte in diesem Plan die Fürsten. Diese un-tersuchten die Rechte der Dienstleute, der Geistlichenund der Städte in Ansehung des Rcichseigenthums;und bemüheten sich, so viel möglich, solches auf einsoder andre Art wieder zum Reichs ^ Landkataster zu brin-gen. Der Rechtsgelehrsamkeit fehlte es an genügsamerKenntniß der alten Verfassung, und vielleicht auch anKühnheit, die Grundsätze wieder einzuführen, nach wel-cher, wie in England, von dem ganzen Reichsboden
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