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8- 9.
Aussterben der Ulrichshausenschen brunelie, deren Güter Ulrichshausenund Grubenhagen e. ?. dadurch auf die in der GrubenhagenschenLinie seitdem alleine noch übrige Rothenmohrsche brsnelrsübergiengen, nachdem schon vorher nicht nur der Besitz vonGruben Hagen pfandweise an dieselbe gekommen war, sondernauch 3 Erbjungfernund ein einziger näherer Agnat undLehns-folger in der Ulrichshausenschen bi-sneks wegen ihrer Gerecht-same zu solchem Gute abgefunden worden.
Wegen einer, 40000 fl. oder 20000 Rthl. betragenden Schuld, versicherte nicht nur vorhin-gedachter Land-Marschall Adolf-Friedrich von Moltzan auf Grubenhagcn «ud st- 3. s. seinemzur Rothenmohrschcn brsnelre gehörenden Schwieger-Sohne Volrath-Levin von Moltzan, (auchRostock Mtllha") auf Rothenmohr «üb IV. Ii. 1., als seinem Gläubiger, unterm tlatu Rostock 17. Jan. 1683,Jan. iWS. vom Orig. genommene beglaubigte Abschrift,
i» A lehnherrlichem Konsense cl. 6. Güstrow 10. Aug. 1686,
Aug. 106«. Original - Concept,
solche Schuld-Summe in seinem Gute Grubenhagen,
sondern wegen rückständiger einjähriger und künftig fälliger Zinsen, erhielt letzterer per Alsnüat.23.Aug!"i6ö6. immissorisle 6. 6. Güstrow 23. Aug. 1686
tlop. simpIex,
auch den Besitz und die Administration des Gutes selbst, wozu derselbe, nach dem im Jahre1607 ohne männliche Leibes-Lehn-Erben und mit Hinterlassung 3 re«p. verwittweter und ver-heyrateter Töchter zu Wien erfolgten Ableben dieses seines Schwieger-Vaters, von solchen6. st. Güstrow 3 Töchtern deren erbjungfräuliche und sonstige Gerechtsame, mittelst Vergleichs ü. ck. Güstrow2i.Jul.iv98' 21. Jul. 1698
vom Orig. genommene beglaubigte Abschrift,
--üb a-uo welcher Vergleich erst nach seinem Tode unterm cksto Schwerin 16. Jan. 1702 lehnherrlich^n"'i"7v2^ bestätigt wurde,
Original - Concept,
und nach seinem im Jahre 1700 erfolgten Ableben sein jüngster Sohn Levin Jochim Moltzan,2i.^"i70i! (auch Maltzan) auf Grubenhagcn sub IV. I. 2. mittelst Vergleichs ä. ü. Güstrow 21. April 1701,
vom Orig. genommene beglaubigte Abschrift,
Schwm^">K. welcher 8ud cksto Schwerin 16. Jan. 1702 lehnherrlich bestätigt worden,
Jan. 1702. Original - Concept,
von einem nähern Agnaten und Lehnsfolger in der Ulrichshausenschen bisnelie, nämlich demLieutenant Christof-Friedrich von Moltzan (auch Maltzan) auf Tarnow sub st. 2. b., dessenLehns - Gerechtsame gleichfalls an sich brachte, so daß seit Anfang des I8ten Jahrhunderts dasGut Grubenhagen o. p., sich nicht mehr in der Ulrichshausenschen bisnelre befand, sondernvöllig an die Rothenmohrsche kiunelie abgetreten worden, worauf die Ulrichshausensche bi-nnclienicht lange darnach, 1722 mens. Febr., mit gedachtem Lieutenant Christof-Friedrich vonMoltzan, auch Maltzan auf Tarnow «uk st- 2. b. ausstarb, und die in der GrubenhagenschenLinie seitdem alleine noch übrige Rothenmohrsche brsnclie auch in dem verpfändeten Alt-Moltzanschen Lehngute Ulrichshausen o. p. succedirte.
8- 19.
Sonstige merckwürdige Angelegenheiten der Ulrichshausenschen brsiielie,insbesondere die Verwaltung des Land-Marschall-Amtes imFürstenthum Wenden,die Schreib-Art des Geschlechts-Namens,und den Wapenschild betreffend.
Von dieser in der Grubenhagenschen Linie, und besonders für die überlebende jüngere Rothen-mohrsche brsiwlik, so merckwürdigen Ulrichshausenschen Insndie, sind übrigens noch verschiedeneandere Angelegenheiten hier von einigem Interesse, welche sich
a. auf das von derselben mehrmals verwaltete Land-Marschall-Amt im Fürstenthum Wenden,d. auf die Schreibart des Geschlechts-Namens, undo. auf den Wapenschild, beziehen.
nä a. Was die von derselben mehrmals geschehene Verwaltung des Land-Marschall-Amtsim Fürstenthum Wenden betrifft, so sind die darüber hier aufbewahrten Nachrichten in der be-sondern Abhandlung über solches Amt ausführlich beigebracht.