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Allgemeine Uebersicht.
Erste Periode.
Von dem Ritter Ludolf Moltzan auf Kummerow sub I.
bis zum Entstehen
^ dreyer Moltzanscher Linien unter den hinterlassenen drey Söhnen seines jungem Enkels, desRitters Lüdeke Moltzan 8ub III. a>, wahrscheinlich ersten Erwerbers der GrubenhagenschenGüter,
nämlich
s. der von Heinrich Moltzan gestifteten ältern Pommerschen Linie auf Osten und Kummerow;b. der von dem Ritter und Herzoglich - Pommerschen Marschall Berend Moltzan de Oysta
sub IV. ^ gestifteten Wolde-Pentzlinschen Linie, unde. der von dem Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagen 8ub IV. s. gestifteten Gruben-hagenschen Linie;
L. der Moltzanschen Linie auf Schorsow unter seinem älteren Enkel dem Ritter HeinrichMoltzan 8ub III. ^ wahrscheinlichen ersten Erwerber des Gutes Schorsow, und Mit-Er-werber der Grubenhagenschen Güter;
oder
vom Jahre 1236 bis um die Mitte des I4ten Jahrhunderts.
Zweite Periode.
Von der Mitte des I4ten JahrhundertsI. bis zum I. 1530 für die Wolde - Pentzlinsche Linie, wie auch die dazu gehörende jüngere
Pommersche Linie auf Osten, Sarow, Wolde :c.
II. bis um die Mitte des I6tcn Jahrhunderts für die Grubenhagensche Linie, als hier vor-züglich i^teressirende Moltzansche Linien;
III. bis ebenfalls um die Mitte des litten Jahrhunderts,sowohl für verschiedene andere Moltzansche Linien, nämlich:die Schorsowsche,die alte Pommerscheund die alte Trechowsche,
als auch für drey zur Grubenhagenschen Linie gehörende Iiranelien, nämlich:
die alte Rothenmohrsche,
die jüngere Trechowsche
und die Ulrichshausensche brsnelis.
Erster Abschnitt.
Von der Zeit der Entstehung
I. der Wolde-Pentzlinschen Linie unter dem Knapen, nachherigen Ritter und Herzoglich-Pommerschen Marschall, Berend Moltzan de Oysta 8ub IV.
und
II. der Grubenhagenschen Linie, unter dem Knapen und nachherigen Ritter Ulrich Moltzan aufGrubenhagen 8uh IV. a.,
als den beiden hinterlassenen und in Urkunden sehr häufig gemeinschaftlich vorkommenden jungemSöhnen des Herrn (Ritters) Lüdeke Moltzan 8»b III. a. wahrscheinlichen ersten Erwerbers derGrubenhagenschen Güter, >
bis
zur erblichen Verpfändung Pentzlins e. p. an des gedachten Ritters Berend Moltzan hinter-lassenen Sohn Lüdeke Moltzan 8vh IV. L.,
und bis zum ersten Erscheinen des Enkels des gedachten Ritters Ulrich Moltzan auf Gruben-hagen, nämlich, des Knapen, nachhcrigen Herzoglich - Mecklenburgschen Raths und MarschallsUlrich Moltzan auf Grubenhagen 8ub IV. v.,
nebst
beiläufig dabey vorkommenden fragmentarischen Nachrichten von drey andern gleichzeitigenMoltzanschen Linien,
nämlich:
I. von der in voriger Periode bereits angedeuteten, von des gedachten Ritters Lüdeke Moltzan