Achte Moltzansche Geschlechts-Tafel,
die Stifter der beiden im F. 4630 aus der Wolde-Pentzlinschen Linie hervorgegangenen Friherrlich Moltzanschen auch Maltzanschen Linien auf Wartenberg und Pentzlin und ihre
Abstammung betreffend.
Zu PSA. 134, 133 bis PSA. 141.
IV. L.
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Moltzan, auch Maltzan, Ritter und Herzogt. Mecklenburgscher Rath, auch Herzog!.Stettinscher Rath und Erbmarschall; auf Wolde erbgesessen, welches Gut ihm, ver-übten Frevels halber, von dem Herzoge Bogislaff zu Stettin-Pommern abgenommen,1490 3. Juli aber wieder zurückgegeben worden; wird 1590 mit Kiddcndorf und1501 mit Pentzlin für sich und seine männliche Descendenz, mit Pentzlin aber auchfür seine Brüder Lüdeke und Otto, und für seinen Wetter Wedege Moltzan aufGrubenhagen 8ub IV. e. und deren Erben belehnt, welche Güter, verübten Frevelshalber, 1514 ihm gleichfalls entzogen, 1516 aber wieder zurückgegeben worden. Ver-gleicht sich zwischen 1485 und 1490 mit seinem Bruder Lüdeke wegen der GüterOsten und Wolde und bekommt dadurch dessen Antheil an Wolde.
Beide Brüder, Berend und Lüdeke, wie auch ihr Vater-Bruder Lüdeke äe olclere sub IV.
Auch succcdiren diese beiden Brüder^ 1520 nach Ableben ihres Vater-Bruder-Sohnes
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IV. L. kl. Lüdeke Moltzan der jüngere, Stettinscher Marschall, wird 1496 mit Neverin erblich belehnt, und
bekommt 1501, da sein Bruder Ritter Berend Moltzan mit Pentzlin belehnt worden,die Mitbelehnung für sich und seine männliche Descendenz. Bekommt durch einen,wahrscheinlich zwischen 1485 und 1490 wegen der Güter Osten und Wolde mit ge-dachtem seinem Bruder aufgerichteten Auseinandersetzungs - Vergleich, das Gut Ostenund wird dadurch Stifter der jüngern Pommerschen Linie auf Osten, nachhin auch aufSarow, Wolde :c., welche dem Vernehmen nach, nach Aussterben der altern PommerschenLinie auf Osten und.Kummerow, im 17. Jahrhundert in Kummerow succedirt seinsoll und zwar mit Ausschließung der zur Succession gleichfalls berechtigten Pentzlinschenund Grubenhagenschen Linie.
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0.2, vergleichen sich 1479 mit den Mecklenburgschen Herzögen stelimtive wegen Zurückgabe des Pfandlandes Pentzlin.Bernd Moltzan 8ub IV. U. 2. s. in Schorsow und in dessen Antheil an Wolde.
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IV. Ii', ^ Joachim Moltzan auch Maltzan, Freiherr zu Wartenberg und Pentzlin auf Wartenberg, Ritter und IV. ie. s. Georg Moltzan auch Maltzan, Freiherr zu Wartenbcrg und Pentzlin, auf Pentzlin, Wolde, KiddcndorfFeldmarschall des Römischen Königs Ferdinand I. von Ungarn und Böhmen. Stifter der Zsff und Schorsow; Herzog!. Mecklenburgscher Rath; Stifter der Freiherrlich Moltzanschen auch
Freiherrlich Maltzanschen Linie auf Wartenbcrg, zu welcher die jetzt lebenden Reichsfreiherren Maltzanschen Special-Linie auf Pentzlin, welche in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
und Grafen v. Maltzan auf Militsch, Pentzlin, Peccatel und Wionzowna gehören. ausstarb. Verkauft 1558 das Gut Wolde an seinen zur jüngern Pommerschen Linie dieses
Stirbt vor 22. Juli 1558. Hinterlasscne Gem. iV. iV. Geschlechts gehörenden Vetter Lütke Moltzan auf Osten, Sarow w. 8ub IV. L. e. Stirbt
zwischen 1562 und 1564. Gem. 1. iV. iV. 2. Catarina von Ouitzow.
Beide Brüder setzen sich wegen der von ihrem Vater nachgelassenen Güter auseinander, degestalt, daß Georg, als der jüngere, die väterlichen Besitzungen Pentzlin (mit Ausnahme der gemeinschaftlich verbliebenenStadt Pentzlin) ferner Kiddcndorf, Wolde und den väterlichen Antheil an Schorsow bekam, woagcn Joachim, als der ältere, die Herrschaft Wartenberg in Schlesien erblich acquirirte.
Beide werden für sich und ihre eheliche Leibes-Erben in den Freiherrn - Stand erhoben, bi welcher Gelegenheit ihnen und ihren Erben, wie auch den übrigen Moltzanen die Versicherung wegen der künftigen
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Erbfolge in ihren Gesammtlehncn ertheilt, die Benennung Maltzan sanctionirt und die Jdentitch derselben und des Namens Moltzan anerkannt worden.